Aktuelles
20 Jahre KTW
Vor 20 Jahren startete das Präventionsprojekt „Kein Täter Werden“, das seitdem nicht nur zahlreiche pädo- und hebephile Menschen therapiert, sondern auch die öffentliche Debatte zum Thema Pädophilie maßgeblich beeinflusst hat. Anlässlich des Jubiläums fand letzten Montag eine Veranstaltung an der Charité in Berlin statt, die Lu Erker und Sirius aus dem WsaM-Team besucht haben.
Einen Bericht und Kommentar zu der Veranstaltung von Sirius gibt es auf Kinder im Herzen zu lesen. Max Weber, der die Veranstaltung ebenfalls besuchte, hat auf seinem Blog einen weiteren Bericht veröffentlicht.
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ So steht es seit dem 24. Mai 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Bislang fehlt in der Liste der Merkmale, für die man nicht diskriminiert werden darf, die sexuelle Identität. Dies möchte der Bundesrat nun ändern und beschloss in seiner heutigen Plenarsitzung, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.
Ziel der Verankerung des Diskriminierungsschutzes für sexuelle Minderheiten sei es, „ein Bewusstsein dafür zu fördern, dass die Bekämpfung von Diskriminierung wie etwa LSBTIQ-Feindlichkeit nur erfolgreich sein kann, wenn sie mit Maßnahmen für eine Anerkennung und Förderung der gleichberechtigten und demokratischen Teilhabe aller Menschen und einer Wertschätzung von Vielfalt einhergehen.“ Dabei wird insbesondere auf neuere gesellschaftliche Entwicklungen hingewiesen, wie eine sinkende Akzeptanz nicht heteronormativer Lebensentwürfe, die Errungenschaften der Gleichberechtigung der letzten Jahre gefährden. Die Bundesregierung hat jetzt die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Um eine tatsächliche Änderung des Grundgesetzes zu erwirken, wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat benötigt. Es gibt keine gesetzlich bestimmte Frist, bis wann sich der Bundestag mit dem Vorschlag beschäftigen muss.
Wenn der Vorschlag im Bundestag debattiert werden sollte, wird es mit ziemlicher Sicherheit auch um die Frage gehen, inwiefern sexuelle Identitäten wie Pädophilie dadurch ebenfalls geschützt würden. Schon jetzt äußerte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Günter Krings im Gespräch mit LTO besorgt davon, dass sich „etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen“, und stellt klar: „für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz“. Dabei beschränkt sich der Antrag des Bundesrats lediglich auf geschlechtsbezogene sexuelle Orientierungen, indem der Begriff der sexuellen Identität als „die emotionale, körperliche und/oder sexuelle Anziehung bezüglich des Geschlechts eines Menschen“ definiert und von der Norm abweichende sexuelle Identitäten wie Pädophilie, aber auch zum Beispiel Zoophilie oder Nekrophilie somit explizit ausgeschlossen werden. Die fortgesetzte Diskriminierung dieser sexuellen Identitäten ist also sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Vorschlags gewünscht – für pädophile Menschen insbesondere dürfte sich daher nichts Wesentliches ändern, egal ob der Vorschlag am Ende angenommen oder abgelehnt wird.
Dabei muss klar gesagt werden, dass Schutz vor Diskriminierung für Pädophile nicht gleichbedeutend mit der Legalisierung sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern ist – genauso wenig, wie der Schutz homosexueller Menschen die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Vergewaltigungen bedeutet. Diskriminierung und Gewalt, mit der pädophile Menschen tagtäglich konfrontiert werden, äußert sich zum Beispiel auf folgenden Ebenen:
- Diskriminierungen in der Arbeitswelt, zum Beispiel fristlose Kündigungen bei Bekanntwerden der sexuellen Identität,
- Gegen Pädophile gerichtete Hassrede und Drohungen, die insbesondere auf sozialen Medien und in den Kommentarspalten der klassischen Medien verbreitet sind und meist ungeahndet bleiben,
- Zunehmende Gewalt gegen Menschen, die für pädophil gehalten werden, durch sogenannte „Pädojäger“ und rechtsextreme Gruppierungen, sowie deren Glorifizierung und Zelebrierung in den sozialen Medien,
- Diskriminierung vor Gericht, wenn (vermeintlich) pädophile Menschen für die gleichen Taten härter bestraft werden als (vermeintlich) nicht-pädophile Menschen.
Prostasia löst sich auf
Kürzlich gab die Kinderschutzorganisation Prostasia bekannt, den Betrieb der Organisation ab September dieses Jahres offiziell einzustellen. Die Kinderschutzorganisation war ein Vorreiter für einen sachlich-fundierten Ansatz für den Kinderschutz und engagierte sich bis zu ihrem Ende dafür, Menschenrechte, Sexpositivität und den Schutz von Kindern unter einen Hut zu bringen. Dabei setzte sie sich auch für einen nicht-stigmatisierenden und sachlichen Umgang mit Pädophilen ein, unterstützte dafür den englischsprachigen Selbsthilfechat MAP Support Club und finanzierte auch Forschung zu den Auswirkungen von Kindersexpuppen. Eine Historie der frühen Erfolge und Probleme von Prostasia gibt es zusammengeschrieben auf der Seite des Gründers Jeremy Malcom (🇬🇧).
Als Grund für ihr Ende nennen sie die inzwischen offen feindliche Landschaft gegen ihre Ziele und Mission. So wurden in der Vergangenheit wiederholt eindeutig falsche Behauptungen gegen die Organisation aufgestellt und von reichweitenstarken Influencer:innen verbreitet. Die Angriffe nahmen insbesondere nach einem Interview, das Prostasia 2021 mit dem Soziologie- und Strafrechtsprofessor Dr. Allyn Walker führte zu, nach dem sowohl Walker als auch der Vorstand von Prostasia Opfer von Doxing und Morddrohungen wurden.
In der letzten Nachricht der Organisation betont Prostasia, dass der Kampf trotz allem noch nicht vorbei ist und viele der gesäten Samen nach dem Ende der Organisation weiterwachsen werden. Auch der MAP Support Club wird weitergeführt werden, ebenso wie laufende Forschungsprojekte zu den Auswirkungen von Ersatzmaterialien.
Dennoch verstummt mit dem Ende von Prostasia eine der wenigen Stimmen, die sich unermüdlich für einen besonnenen und wissenschaftlich fundierten Ansatz für einen effektiven Kinderschutz aussprach und dabei auch für einen humanen Umgang mit Pädophilen, die den Missbrauch von Kindern klar ablehnen, einsetzte. Diese Stimme wird in der Zukunft sehr vermisst werden.
Wenn Menschen Kinderpornografie konsumieren und damit aufhören wollen, dies alleine aber nicht schaffen, ist es wichtig, dass sie therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen können. Wichtige Voraussetzung dafür, dass Täter:innen überhaupt diese Unterstützung suchen, ist die Versicherung, dass sie dadurch keine Strafverfolgung befürchten müssen. Die therapeutische Schweigepflicht ist also ein Grundstein dafür, dass Täter:innen, die ihr Verhalten ändern wollen, therapeutisch überhaupt erreicht werden können.
In der Schweiz erregte jetzt ein Fall Aufsehen, in dem diese Schweigepflicht gebrochen wurde. So wurde ein Patient einer Psychiatrie von seiner Therapeutin angezeigt, nachdem er in seiner Therapie erzählt hatte, Kinderpornografie zu konsumieren. Der Patient arbeitet beruflich als Tischtennistrainer mit Minderjährigen zusammen, weshalb die psychiatrische Klinik von einer konkreten Gefahr für Minderjährige durch den Patienten ausging und den Bruch der Schweigepflicht für notwendig hielt.
Der Patient wehrte sich daraufhin und bekam nun vor dem Bundesgericht Recht. Das Gericht urteilte, dass es unzulässig gewesen sei, die Schweigepflicht zu brechen, ohne den Patienten anzuhören und darüber zu informieren. Der Bruch der Schweigepflicht sei nur dann zulässig, wenn eine unmittelbare Gefahr für Dritte besteht. Dies sei durch den bloßen Konsum von Kinderpornografie nicht gegeben, da deswegen nicht angenommen werden kann, dass der Patient sich auch übergriffig gegenüber Kinder in seinem Umfeld verhalte.
Seit mehreren Jahren plante das Präventionsprojekt für Jugendliche (PPJ) an der Charité zusammen mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) ein Wohnprojekt für sexuell übergriffige Jugendliche im Alter von 12–18 Jahren, bei denen eine Intelligenzminderung und eine Pädophilie festgestellt wurde. Die acht Jugendlichen, die dort betreut werden sollten, sind zum Teil aus mehreren anderen Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche entlassen worden, weil sie sich trotz therapeutischer Unterstützung immer wieder gegen anderen Kindern sexuell übergriffig verhalten haben. Untergebracht werden sollten die Jugendlichen auf einem Bauernhof in der Uckermark in Brandenburg; diesen hätten sie nur in Begleitung verlassen dürfen. Das ursprüngliche Konzept sah außerdem vor, dass 30 % der verfügbaren Plätze für geschlossenen Unterbringungen genutzt werden konnten, um den Jugendlichen bei „fehlender Einsichtsfähigkeit“ mit richterlicher Genehmigung ihre Freiheit zu entziehen. Als weitere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wurde von Projektinitiator Prof. Klaus Beier zudem die Verwendung von GPS-Armbändern und Medikamenten genannt.
Geplant wurde das Projekt zunächst ohne Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, die nur durch Zufall von den Plänen erfuhr. Darauf bildete sich ein starker Widerstand gegen die Pläne, unter anderem wurde eine Petition gegen das Projekt von 3.500 Menschen unterzeichnet. Wir berichteten im Januar über das Projekt und die Proteste und formulierten in einer eigenen Stellungnahme, warum wir das Projekt für kritisch hielten. Seitdem in der Zwischenzeit ist der Widerstand gegen das Projekt weiter eskaliert, so wurden unter anderem Banner mit diskriminierenden Slogans wie „Kein Platz für Pädophile in unserer Gemeinde“ vor Ort aufgehängt.
Vergangenen Dienstag gaben nun das Jugendministerium Brandenburg, der Landkreis Uckermark und das EJF in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt, dass sie dem öffentlichen Druck nachgeben und das Projekt nicht weiterverfolgt wird. Als Begründung nennen sie, dass den Jugendlichen aufgrund der fehlenden Unterstützung der Bevölkerung nicht die notwendige Ruhe, Sicherheit und Stabilität gewährleistet werden kann.
Für die betroffenen Jugendlichen wird nach Angaben der Projektpartner nach alternativen Lösungen und Standorten gesucht. Ob ein derartiges Projekt in der aktuellen gesellschaftlichen Situation aber überhaupt irgendwo realisiert werden kann, ohne die beteiligten Jugendlichen der Gefahr von Stigmatisierung, Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen auszusetzen dürfte allerdings fraglich sein.
Die Ombudsstelle der öffentlich-rechtlichen Schweizer Medienanstalt SRG.D, zu der auch der Sender SRF gehört, hat sich mit zwei Beschwerden zu einem Medienbeitrag über Pädophilie befasst. Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, an der Zuschauer:innen Programmbeschwerden schicken können.
Der erste Fall behandelt eine Beschwerde zu einem Artikel aus dem April mit der Überschrift „«Ich bin pädophil»: So lebt es sich mit einer strafbaren Neigung“. Der Beschwerdeführer wies – völlig zurecht – darauf hin, dass Pädophilie nicht strafbar ist und kritisierte den Titel damit als „reisserisch und falsch“. Die Redaktion sah diese Kritik ein und änderte den Titel einen Tag nach Veröffentlichung des Artikels zu: «Das war ein grosser Fehler»: So lebt es sich mit Pädophilie. Die Ombudsstelle bestätigte abschließend, dass die Kritik berechtigt war: Der ursprüngliche Titel sei „nicht sachgerecht“ gewesen und trug damit „zu einer falschen Meinungsbildung bei“.
Auf denselben Artikel bezieht sich auch die zweite Beschwerde, geht aber in die entgegenesetzte Richtung. Der Beschwerdeführer sah in dem Versuch, sich dem Thema differenziert(er) anzunähern eine Täter-Opfer-Umkehr und eine „Verharmlosung von paedophilie [sic]“, und ging sogar so weit, von einer Verletzung der Menschenwürde zu sprechen. In einer ausführlichen Stellungnahme argumentierte die Redaktion, dass der Artikel stattdessen zur Prävention von Missbrauch beitragen würde, da es gerade die Tabuisierung von Pädophilie sei, die aus Pädophilen eher Täter machen würde. Allerdings wies die Redaktion auch ausdrücklich darauf hin, dass die Menschenwürde auch für jene gilt, „die mit einer belastenden sexuellen Neigung leben und sich bewusst gegen das Ausleben dieser Impulse entscheiden“. Auch die Ombudsstelle sah in diesen Punkt keine Verfehlung und lobte den Beitrag dafür, dass er es schaffe, „ losgelöst von strafrechtlichen Kategorien auf die Thematik einzugehen und diese in einer - gerade unter präventiven Gesichtspunkten - wertvollen Art und Weise zu enttabuisieren“.
Luxemburgs Innenminister Léon Gloden hat auf Anfrage der Piratenpartei mitgeteilt, ein Gesetz gegen sogenannte „Pädojäger“ zu planen. Dieses Gesetz soll es den Behörden ermöglichen, gegen entsprechende Online-Inhalte, insbesondere Aufrufen zur Selbstjustiz, vorzugehen. Das Gesetz ist als Teil der Umsetzung des Digital Services Act der EU für Luxemburg vorgesehen.
Das Gesetzesvorhaben kam nach einigen Vorfällen brutaler Selbstjustiz durch selbsternannte „Pädojäger“. Besonders viel Medienaufmerksamkeit erhielt ein Fall aus dem vergangenen Monat, in dem ein 19-Jähriger durch eine Gruppe teils jugendlicher Täter gefesselt, gedemütigt und beraubt wurde. Strukturen von selbsternannten „Jägern“ werden unter anderem von Polizei und Geheimdiensten überwacht, wobei auch Verbindungen in gewaltbereite rechtsextreme Netzwerke vermutet werden. Trotzdem wehrt Innenminister Gloden sich dagegen, bei dem Phänomen von einem Trend zu sprechen.
Luxemburg ist damit zusammen mit Österreich eines der ersten Länder, die politisch gegen „Pädojäger“-Netzwerke vorgehen. Österreich hatte im vergangenen März einen Aktionsplan gegen Hasskriminalität beschlossen, nachdem eine Gruppe selbsternannter „Pädojäger“ brutale Gewalt gegen Homosexuelle ausgeübt hatte. In der Debatte darum wurde allerdings immer wieder betont, dass die Opfer in diesen Fällen gar nicht pädophil gewesen seien, was Zweifel daran sät, ob tatsächlich Pädophile durch dieses Gesetz ebenfalls geschützt werden. In Deutschland wird das Thema politisch noch weitestgehend ignoriert, während in der Schweiz nach einem besonders brutalen Fall von Gewalt durch „Pädojäger“ über härtere Gesetze debattiert wurden – die sich allerdings nicht gegen Selbstjustiz-Täter:innen, sondern „gegen Pädophile“ richten sollten.
Allgemeiner Hinweis zum Begriff der „Pädojäger“: obwohl sich entsprechende Gruppen gerne als „Pädophilen-Jäger“ inszenieren, hat deren Handlungen schon alleine, weil die Lockvögel meist Jugendliche sein sollen, mit Pädophilie nichts zu tun. Stattdessen wird der Status der Pädophilen als meistgehasste gesellschaftliche Gruppe genutzt, um Hemmschwellen für Gewalt zu senken, Taten vor sich selber und anderen zu legitimieren und Beifall in sozialen Medien zu bekommen. Die unkritische Übernahme dieser Selbstbezeichnung, die in vielen Medienberichten zu sehen ist, stellt Pädophile als nicht schützenswerte Gruppe dar, die es zu „jagen“ gilt, und ist daher strikt abzulehnen.
Seit einiger Zeit ist eine Umfrage im Umlauf, die wir vorerst aufgrund einiger Vorbehalte nicht offiziell geteilt, bzw. verbreitet haben. Nachdem wir mittlerweile ein persönliches Gespräch mit einem der Durchführenden der Studie hatten und auch, weil die Umfrage sowieso schon auf sämtlichen uns bekannten Plattformen geteilt wurde und daher etwaige Änderungen und Anmerkungen nicht mehr miteinfließen können, haben wir uns dazu entschieden sie ebenfalls noch nachträglich hier für diejenigen zu teilen, die davon noch nichts mitbekommen haben - mit einigen Anmerkungen unsererseits.
Angemerkt haben wir besonders folgende Punkte in unserem Gespräch:
- nicht intuitives Überspringen von Fragen bzw. technische Schwierigkeiten beim Überspringen
- fehlende Antwortmöglichkeit, wenn eine Frage grundsätzlich nicht auf den Beantworter zutrifft
- fehlender Fokus auf romantischer Komponente, obwohl dies eingangs auch erwähnt wird
- hohes Risiko, dass ausgewählte Antwortmöglichkeiten (nachträglich durch Außenstehende oder grundsätzlich) fehlinterpretiert werden können, selbst dann wenn die Durchführenden selbst keine böse Absicht hegen
Unsere Kritik wurde angenommen, besprochen und der Wille gezeigt diese Punkte zumindest bei der Auswertung zu berücksichtigen, bzw. auch rückzumelden und zu notieren als Hinweise für zukünftige Studien. Auch wurde eingeräumt, dass es sinnvoll gewesen wäre, vorab mit MAPs zu sprechen, um solche Fehler von Vornherein zu verhindern.
Hier findet ihr den offiziellen Aufruf zur Studie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Online-Studie der Universität Bonn und Duisburg-Essen zum Thema „Legale Wege und Alternativen für Minor Attracted Persons (MAPs): Umgang mit sexuellen Bedürfnissen und der Einfluss der Persönlichkeit“ ein.
Die Studie wird von Franziska Mathäus M.A., Jeanne Desbuleux, M. Sc. und Johannes Fuß, Prof. Dr. med. durchgeführt.
Die Studie richtet sich an volljährige Personen (Frauen und Männer, mind. 18 Jahre), die sich zu Minderjährigen hingezogen fühlen.
Im Fokus der Studie stehen Strategien zum Umgang mit sexuellen und emotionalen Bedürfnissen bei Menschen, die sich sexuell zu Minderjährigen hingezogen fühlen (Minor Attracted Persons, MAPs).
Ziel ist es, besser zu verstehen, welche legalen und illegalen Wege zur Befriedigung dieser Bedürfnisse gewählt werden – und welche Rolle dabei Persönlichkeitsmerkmale, das individuelle Erleben sexueller Impulse sowie gesetzliche Rahmenbedingungen spielen.
Auch Menschen mit einem sexuellen Interesse an Minderjährigen empfinden das Bedürfnis nach einem Ausdruck ihrer Sexualität. Dieser darf und kann jedoch nur sehr eingeschränkt gelebt werden. Legale Ausdrucksformen sind kaum verfügbar oder wurden durch wiederholte gesetzliche Verschärfungen weiter eingeschränkt – etwa durch die Einführung des § 184l StGB, der den Besitz und Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt.
Diese Entwicklungen erschweren es betroffenen Personen, ihre Sexualität im Einklang mit dem Gesetz zu leben, ohne dass reale Kinder oder Jugendliche zu Schaden kommen (Desbuleux & Fuss, 2023, 2024; Deutscher Bundestag, 2020; Frommel, 2021). Da es in der Regel nicht möglich ist, die eigene Sexualität dauerhaft zu unterdrücken oder vollständig zu ignorieren, sind viele Menschen mit dieser sexuellen Präferenz auf innere Fantasien und Selbstbefriedigung beschränkt. Dies führt häufig zu einem langfristigen inneren Konflikt.
Deshalb ist es wichtig, mehr über existierende legale Strategien zu erfahren, die von betroffenen Personen genutzt werden, sowie über die Auswirkungen jüngster Gesetzesverschärfungen auf deren Lebensrealität.
Die Teilnahme an der Studie ist anonym, dauert etwa 15 Minuten und erfolgt freiwillig. Es werden keine personenbezogenen Daten wie Namen oder IP-Adressen gespeichert. Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und ausschließlich in statistischer Form ausgewertet.
Zur Teilnahme auf Deutsch gelangen Sie über folgenden Link:
https://syskrim.limesurvey.net/648689?lang=de
Zur Teilnahme auf Englisch gelangen Sie über folgenden Link:
https://syskrim.limesurvey.net/648689?lang=en
Für Fragen, Anmerkungen oder Rückmeldungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung unter s82fmath@uni-bonn.de oder info@franziska-mathaeus.de
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
Ihr Studienteam
Franziska Mathäus, M. A.
Universität Bonn
Johannes Fuß, Prof Dr. med. Jeanne Desbuleux, M. Sc.
Universität Duisburg-Essen
Volksverhetzung gegen Pädophile: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordnete Behrendt
Nachdem die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt vor allem auf X immer wieder Hassbotschaften gegen Wir sind auch Menschen sowie pädophile Menschen im Allgemeinen verbreitet hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Volksverhetzung. Darüber berichtete unter anderem der NDR. Darüber hinaus wird gegen Behrendt außerdem wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten ermittelt, da sie ebenfalls auf X die Privatadresse eines pädophilen Communitymitglieds öffentlich verbreitet hat. Die Ermittlungen erweitern ein bereits seit letzten Oktober laufendes Verfahren gegen die Abgeordnete, in dem ihr zudem Hassbotschaften gegen queere Menschen vorgeworfen werden.
Politisch hatte Behrendt das Thema auch immer wieder in den niedersächsischen Landtag eingebracht, wobei sie das Thema regelmäßig instrumentalisierte, um gegen andere von der AfD abgelehnte Minderheiten und politische Gegner zu hetzen. Auch das Projekt Wir sind auch Menschen war dabei immer wieder Thema.
Am Donnerstag hat das Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Innere Angelegenheiten seine Änderungswünsche für die Neufassung des Rahmen des Rates über die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern veröffentlicht. Wir begrüßen diese Initiative grundsätzlich. Viele der Änderungen sind aus Kinderschutzgründen sinnvoll und notwendig. Ein Teil der Initiative ist eine Neufassung des Begriffes der „Kinderpornographie“. So wird dieser unter anderem durch den Begriff „Missbrauchsmaterial“ („Child Sexual Abuse Material“) ersetzt. „Missbrauchsmaterial“ beschreibt aus unserer Sicht deutlich besser den Grund, warum diese Inhalte verboten sind. Es geht gerade nicht darum, ob etwas pornographisch ist, sondern, dass dadurch Kinder missbraucht werden. Dieser neue Begriff wird außerdem deutlich weiter gefasst. Manche dieser Erweiterungen sind aus unserer Sicht sinnvoll, wie zum Beispiel die Erstellung sogenannter sexualisierter Deepfakes, also virtuelles „ausziehen“ realer Kinder. Daneben gibt es leider auch Ergänzungen in der neuen Definition, die wir als problematisch ansehen, da es sich dabei um die Kriminalisierung rein fiktiver Dinge handelt. Explizit erwähnt werden hierbei Inhalte, die Virtual und Argumented Reality nutzen oder mittels KI erstellt werden. Ähnlich fragwürdig ist aus unserer Sicht die neu Formulierung Lit. b), die jetzt „any representation, by whatever means, of the intimate parts of a child for primarily sexual purposes“ als Child Sexual Abuse Material definiert werden. Zusammengenommen mit Rectical 11 aus der Vorarbeit der Kommssion, in der diese Ergänzung erklärt wird, ist es wahrscheinlich, dass darunter auch Nachbildungen in Form von Puppen und ähnliche Dinge fallen.
Aus unserer Sicht ist es erforderlich diese Dinge in soweit zu begrenzen als dass es echte Kinder betrifft. Zum einen um eine (weitere) Überarbeitung der Polizeibehörden zu vermeiden. Zum anderen aber auch um die Rechte von Pädophilen wie das Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung und dem Recht der Kunstfreiheit zu entsprechen. Diese werden hier scheinbar gänzlich ignoriert.
Explizit begrüßen wir hingegen das vorgeschlagene Amendment 3 des Ausschusses, das den Begriff „paedophile manuals“ durch den akkurateren Begriff „instruction manuals on how to sexually abuse children“ ersetzen soll. Ersterer ist zutiefst stigmatisierend gegenüber Pädophilen ist, da er Kindesmissbrauch und Pädophilie gleichsetzt, letzterer nicht.
Gemäß der Übersicht über den aktuellen Vorgang befindet sich der Gesetzesentwurf jedoch noch in einer sehr frühen Phase. So befindet sich z.B. das Parlament noch in der Findung einer gemeinsamen Position. Die erste Lesung im Parlament soll am 16.6.2025 stattfinden. Dann werden Änderungsanträge eingebracht, diskutiert und beschlossen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Hat man sich auf eine gemeinsame Position geeinigt, verhandelt die Kommission, das Parlament und der Rat das Gesetz, um eine Einigung zu erzielen. Auch müsste danach das ganze erst noch in Nationales Recht eingebaut werden. Es würde nicht sofort gelten.
Für die laufende Verfassungsbeschwerde sind die Folgen schwer abzuschätzen. Grundsätzlich gilt dass höher liegendes Recht niedriger liegendes Recht schlägt. Eine Ablehnung des 184l StGB durch das BVerfG auf Grundlage der UN Declaration der sexuellen Menschenrechte in Form des Rechts auf Sexuelle Selbstbestimmung würde eine Umsetzung der Richtline, mit Verbot der Puppen, also verunmöglichen. Es ist jedoch noch nicht sicher ob und wenn ja aus welchem Grund das BVerfG den 184l StGB für nichtig erklärt wenn dies zum Beispiel durch seine Unbestimmtheit, also der Unklarheit was von diesem betroffen ist oder nicht geschieht so stände dieses Urteil einem erneuten Versuch durch die Bundesregierung nichts im Weg. Dies wäre jedoch auch ohne die Neudefinition nicht anders. Dann bräuchte es potenziell eine weitere Beschwerde.