Menschenwürdige Sexualität

Die Sexualität eines Menschen ist ein unveränderbarer und fundamentaler Teil der eigenen Identität. Sie besteht aus der Gesamtheit seiner sexuellen Präferenzen, Wünsche und Fantasien. Sie zu ändern oder austreiben zu wollen ist daher ein Akt, der im Grunde gegen den Menschen gerichtet ist, und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Aus diesem Grund unterstützen wir einen menschenwürdigen Umgang mit Sexualität, der die Individualität und die sexuelle Gesundheit jedes Menschen schützt und achtet.

Dazu zählen für uns insbesondere die folgenden Punkte.

Achtung der sexuellen Individualität
Die Sexualität eines Menschen kann alle möglichen Formen annehmen. Die Vielfalt sexueller Präferenzen ist ein Spiegel der allgemeinen menschlichen Vielfalt und Individualität. Dabei sucht sich niemand seine Sexualität bewusst aus. Es ist daher ein Unrecht, jemanden zu Scham für seine sexuellen Präferenzen zu erziehen oder Schuldgefühle einzureden für Empfindungen, die nicht steuerbar sind. Keine Sexualität ist grundsätzlich als schlecht, krank oder bösartig zu betrachten.

Recht auf sexuelle Lust und Privatsphäre
Dazu zählt das Recht auf Selbstbefriedigung und dem lustvollen Erleben sexueller Fantasien frei von Scham- und Schuldgefühlen. Dies schließt auch die freie Verwendung von Hilfsmitteln ein, bei deren Erstellung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung anderer Personen nicht beeinträchtigt wurde. Das Simulieren und fiktive Ausgestalten sexueller Fantasien sind Aspekte des höchstpersönlichen Lebensbereichs, die in jedem Fall geschützt werden müssen.

Schutz vor Diskriminierung, Marginalisierung und Stigmatisierung
Kein Mensch verdient es, wegen seiner Sexualität ausgegrenzt, verachtet, diskriminiert oder verstoßen zu werden. Jeder Mensch hat Schutz vor Verfolgung, Ausgrenzung oder Diskrininierung aufgrund der Sexualität als Teil seiner Grund- und Menschenrechte verdient. Dazu zählt auch die Erkenntnis, dass die sexuellen Präferenzen nichts über die Persönlichkeit eines Menschen aussagen. Persönliche Zuschreibungen aufgrund der Sexualität, zum Beispiel als abartig, gefährlich oder nicht sozialfähig, sind eine Verletzung der Menschenwürde.

Verantwortung für die eigenen Handlungen
Die Grundlage für einen gesunden Umgang mit der eigenen Sexualität bildet auf der einen Seite die Akzeptanz der Aussage, dass die eigene Sexualität unbeeinflussbar und unveränderbar ist. Gleichbedeutend dazu steht die Erkenntnis, dass jeder Mensch die Verantwortung für sein Handeln trägt. Die Auslebung seiner Sexualität ist kein Zwang, und jeder Mensch trägt die Verantwortung für die von ihm gewählte Form des sexuellen Ausdrucks. Dies ist die Grundlage für jede Form des sexuellen Ausdrucks, der sexuellen Kommunikation und der Partnerwahl.

Recht auf sexuelle Integrität und körperliche Unversehrtheit
Jeder Mensch hat das Recht auf eine freie Entwicklung seiner Sexualität frei von sexuellen Übergriffen, Missbrauch oder Gewalt jedweder Form. Das eigene Recht auf das freie Entfalten der eigenen Sexualität endet dort, wo die Rechte und die Autonomie Anderer angegriffen werden.

Bedeutung für die Pädophilie

Die oben genannten Punkte gelten unabhängig von der konkreten Sexualität für jeden Menschen, ganz egal, welche Sexualität dieser Mensch hat. Für das Thema Pädophilie ergibt sich allerdings eine besondere Relevanz.

Die Pädophilie unterscheidet sich von den meisten anderen Sexualitäten nur in dem Punkt, dass es nicht möglich ist, eine sexuelle Beziehung mit einem präferierten Partner einzugehen. Anders gesagt: Eine sexuelle Beziehung mit einem Kind einzugehen verletzt dessen Recht auf sexuelle Integrität und Autonomie, wozu auch das Recht auf eine freie, unbeeinflusste und altersgerechte Sexualentwicklung gehört.

Daraus darf aber keine generelle Ablehnung von Pädophilie, pädophilen Menschen oder jeglichen Formen des Ausdrucks einer pädophilen Sexualität abgeleitet werden, wenn diese nicht in die Rechte anderer Menschen eingreift. Auch pädophile Menschen haben ein Recht darauf, ihre Fantasien positiv zu erleben. Verbote von gezeichneter oder computeranimierter Kinderpornografie, fiktiven Erzählungen oder Sexpuppen mit kindlichem Aussehen stellen massive Eingriffe in die Freiheit und sexuelle Privatsphäre pädophiler Menschen dar, ohne dass dabei die Rechte real existierender Menschen geschützt werden. Empirische Belege für eine indirekte Schädlichkeit durch Senkung einer Hemmschwelle für realen Missbrauch gibt es bis heute nicht.

Grundlage für solche persönliche Einschnitte bildet meist die Ansicht, dass die Pädophilie als Sexualität etwas Abartiges, Krankes und zutiefst Gefährliches ist. Pädophilie wird selten als Teil der menschlichen Vielfalt akzeptiert, sondern zumeist als etwas gesehen, das behandelt oder bekämpft werden muss. Entsprechend werden pädophile Menschen selten ganzheitlich akzeptiert und mit grundlegender Menschenwürde behandelt, sondern häufig als gefährliche Monster und potenzielle Triebtäter gesehen. Im besten Falle werden einzelne pädophile Männer und Frauen trotz, aber nie mit ihrer Pädophilie akzeptiert, und so bleibt ein Teil ihrer Identität in den Augen Anderer immer ein schambehafteter Makel.

Dies ist mit Grund dafür, dass pädophile Menschen die am meisten stigmatisierte Minderheit in unserer Gesellschaft darstellen. Für die meisten pädophilen Menschen ist es undenkbar, sich ohne Angst vor Anderen zu outen. Dies sollte eigentlich ein Grund dafür sein, dass pädophile Menschen besonderen staatlichen Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung erfahren. Das genaue Gegenteil ist allerdings der Fall, und aus vielen Antidiskriminierungsmaßnahmen werden pädophile Menschen ausgeschlossen.

Damit können wir den heute in unserer Gesellschaft vorherrschenden Umgang mit Pädophilie und pädophilen Menschen nur als menschenunwürdig im oben genannten Sinne betrachten. Deshalb treten wir dafür ein, dies zu ändern und einen Umgang miteinander zu fördern, der jeden Menschen in seiner Individualität und seinen pesönlichen Eigenschaften achtet und respektiert.