Negativ-Beispiele

Stigmatisierende und diskriminierende Aussagen und Ansichten gegen pädophile Menschen sind weit verbreitet und finden sich in allen Bevölkerungsschichten. Selbst Menschen, die aus anderen Gründen Diskriminierung am eigenen Leib erfahren haben, sind uns gegenüber oft genauso feindlich eingestellt, wie der Großteil der restlichen Gesellschaft auch. Dies ist in Studien und Umfragen immer wieder aufs Neue belegt worden.

Um das Ausmaß des Problems zu verdeutlichen, haben wir auf dieser Seite einige Beispiele für abwertende und diskriminierende Aussagen über pädophile Menschen von Personen des öffentlichen Lebens gesammelt. Das sind Aussagen, die Pädophilie mit Kindesmissbrauch gleichsetzen, uns grundsätzlich als (potenzielle) Straftäter:innen behandeln oder uns eine menschenwürdige und gleichberechtigte Behandlung absprechen.

Es soll hier nicht darum gehen, einzelne Personen an den Pranger zu stellen, und die Liste ist auch bei weitem nicht als vollständig zu verstehen. Stattdessen geht es uns darum, an Beispielen die problematische gesellschaftliche Behandlung von pädophilen Menschen zu verdeutlichen, und zu zeigen, dass sich kritikwürdige oder gar bösartige Aussagen in allen Bevölkerungsgruppen finden lassen – bei Therapeut:innen, Wissenschaftler:innen, Politiker:innen und Schauspieler:innen ganz genau so wie beim durchschnittlichen Mitmenschen.

Der Schutz sexueller Neigungen richtet sich nach dem Merkmal "sexuelle Identität" gemäß § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Davon werden abnormale sexuelle Neigungen wie Pädophilie, Sodomie oder Nekrophilie als nicht mitumfasst angesehen.

– Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einer Mail-Beratung

Ich kann allen Pädophilen nur sagen: Wir kriegen Euch! Vielleicht nicht heute, aber eines Tages stehen wir vor Eurer Tür!

Pädophilie ist eine Form von Paraphilie. Da sie anderen schadet, wird sie als Störung betrachtet.

Ich habe natürlich absolut keine Bedenken, Pädophilen direkt und ohne Reue zu sagen, dass ihr nicht bloß "krank" seid, sondern zutiefst moralisch verdorben. Euer Herz ist schwarz – ganz einfach. Würde eines meiner Kinder zugeben, sich sexuell zu kleinen Kindern hingezogen zu fühlen, würde ich ihm (a) ausführlich erklären, warum Pädophilie nicht bloß falsch, sondern abgrundtief bösartig ist, und (b) sofort Hilfe von einem Therapeuten suchen, der mir zustimmt, dass pädophile Gelüste als kriminelle Neigung betrachtet werden müssen, mit dem Ziel sie so weit wie möglich auszulöschen. Pädophile sind böse. Sie verdienen kein Mitgefühl.

Ich glaube schon, dass die lebenslange Speicherung im Bundeszentralregister richtig ist. Wenn man sich mit dem Phänomen beschäftigt, dann weiß man, dass Pädophilie Wiederholungsgefahr birgt, weil das auf einen Gendefekt des Täters zurückzuführen ist.

Sexuelle Erregung in Verbindung mit Kindern kann ich nicht im Geringsten nachvollziehen, das stößt mich ab. Ich betrachte es als Krankheit. Ein sehr kleiner Teil der Menschen hat diese Krankheit, und die geht nicht weg durch irgendwelche Maßnahmen beim Filmemachen. Das ist keine Verharmlosung, Kindesmissbrauch schockiert mich, das geht einfach nicht. Was ja auch gesellschaftlich Konsens ist.

[Pädophilie ist eine] tief in der Persönlichkeit verankerte abnorme sexuelle Neigung, die man in der Psychiatrie einem krankhaft gestörten Sexualverhalten zuordnet. Eine fundierte wissenschaftliche Erklärung gibt es nicht dafür. [Erklärungen dafür können] eine unreife Persönlichkeitsstruktur mit der Scheu, sich erwachsenen Frauen zu nähern, Enttäuschungserlebnisse in Beziehung zu Frauen, Angst vor Rivalität mit Gleichaltrigen, aber auch Dissozialität, Empathielosigkeit oder Narzissmus sein.

Die unbefristete Aufnahme [in das erweiterte Führungszeugnis] ist dadurch gerechtfertigt, dass Verurteilte mit einer pädosexuellen Neigung diese nicht nach einer bestimmten Zeit ablegen. Vielmehr besteht eine solche Neigung in der Regel dauerhaft fort. Als Neigung ist Pädophilie nicht „heilbar“, sondern lediglich über das Erlernen von Strategien zur Verhaltens- und Impulskontrolle beherrschbar. Entscheidend für den über das erweiterte Führungszeugnis zu bewirkenden Schutz von Kindern vor sexuellen Gefährdungen ist nicht die Schwere der in der Vergangenheit liegenden Tat, sondern die in der Tat zum Ausdruck kommende Neigung und die sich daraus ergebende Gefahr durch künftiges Verhalten.

Auch Hasskriminalität und Diskriminierungen von LGBTI-Personen [fallen] in den Anwendungsbereich von Artikel 261 VE-StGB. Diskriminierende Äusserungen und Hasskriminalität wegen pathologisch, krankhaft gestörten Sexualpräferenzen wie beispielsweise Pädophilie fallen hingegen nicht in den Schutzbereich der vorgeschlagenen Norm.

Es kommt leider immer noch vor, dass Schwule mit Pädophilen gleichgesetzt werden. Gerade Christen und Christinnen sollten solche Herabwürdigungen unterlassen. Weil Christinnen und Christen der Wahrheit, den Menschenrechten und der Nächstenliebe verpflichtet sind. Pädophilie ist ein Straftatbestand und hat nichts mit Homosexualität zu tun.