News vom 07.05.2025
Im Anschluss an einen im Parlament gescheiterten Antrag stellten die AfD-Abgeordneten Stephan Bothe und Vanessa Behrendt bereits im März eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Niedersachsen, in der es unter anderem um die Haltung des Landtags zu Grundrechten pädophiler Menschen als auch konkret um „Wir sind auch Menschen“ (WsaM) geht. Die Fragen zielen dabei offensichtlich darauf ab, Pädophile als in einer Gesellschaft absolut inakzeptabel zu charakterisieren und jede Form einer sachlichen Auseinandersetzung zu skandalisieren. Bereits vergangenen Dezember stellten die AfD eine ähnliche Kleine Anfrage, deren Beantwortung wir überwiegend positiv bewertet haben. Dies wurde von der AfD in darauf folgenden Parlamentsdebatten genutzt, um die Landesregierung zu diffamieren und ihre Integrität zu hinterfragen.
Die nun vorliegende Beantwortung der zweiten Kleinen Anfrage bewerten wir deutlich negativer. Zwar verweist die Regierung in ihrer Antwort auf die Frage, durch „welche Maßnahmen“ die Landesregierung WsaM bekämpft auf ihre Antwort aus der vorigen Kleinen Anfrage, in der sie das Projekt verhalten positiv bewertete. Gleichzeitig positioniert sie sich aber ablehnend zu unserer Forderung nach der Inklusion auch pädophiler Menschen in den Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf sexuelle Neigungen, die mit dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen – insbesondere von Kindern – kollidieren könnten, kommt aus grund- und strafrechtlichen Gründen nicht in Betracht“, schreibt die Landesregierung. Dabei bleibt unklar, inwiefern ein Schutz vor Diskriminierung für pädophile Menschen, die ihre Sexualität bewusst gerade nicht an vulnerablen Gruppen ausleben, mit Kinderschutz in Konflikt stehen. Stattdessen heißt es, gesellschaftliche Unterstützung solle sich lediglich auf den „Zugang zu therapeutischer Begleitung“ beschränken. Pädophile, denen zum Beispiel gekündigt wird, nachdem ihre sexuelle Orientierung bekannt wird, bleiben so weiterhin ungeschützt diskriminierenden Behandlungen ausgesetzt.
Auch, wenn es um die Einordnung der rechtlichen Situation zu Fiktikpornografie und Ersatzmaterialien geht, schreibt die Regierung lediglich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf „derzeit nicht gesehen“ wird. Damit akzeptiert die Regierung zwar einerseits, dass der Besitz nicht-wirklichkeitsnaher fiktiver Kinderpornografie derzeit legal ist, sieht andererseits aber in dem Verbot von Kindersexpuppen, gegen das derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden laufen, ebenfalls kein Unrecht. Eine Begründung für diese Haltung wird nicht gegeben. Generell wirken die Antworten in vielen Bereichen eher ausweichend. Eine klare Positionierung gegen die menschenfeindliche Ideologie der inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD und ein Bekenntnis für die Grundrechte auch pädophiler Menschen fehlt damit.
Abschließend sei noch klargestellt, dass es keine Verbindung zwischen der K13 und WsaM gibt und wir die Ziele der K13, anders als in der Anfrage der AfD und der Antwort der Landesregierung impliziert, nicht teilen.