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Vor etwa einem Monat veröffentlichte der Spiegel unter dem tendenziösen Titel »Das kann sich fast wie eine erneute Vergewaltigung anfühlen« einen Artikel über die Verwendung generativer künstlicher Intelligenz zur Generierung kinderpornografischer Materialien. Der Artikel verurteilt diese Technologie einseitig, stellt die KI-gestützte Generierung schon im Titel mit realen Vergewaltigungen auf eine Stufe und ignoriert dabei mögliche Chancen und Optionen für die ethische Erstellung von Abbildungen, die von pädophilen Menschen genutzt werden könnten, ohne dass dabei echte Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden.

In dem Artikel findet sich auch eine Stellungnahme von Maximiliam von Heyden, Pressesprecher des Präventionsprojekts “Kein Täter Werden. Von Heyden schließt sich der einseitigen Verurteilung der Technologie an, vertritt dabei Thesen, die keine wissenschaftliche Grundlage haben und verbreitet die wissenschaftsfeindliche Ansicht, dass eine Erfoschung des Themas „aus ethischen Gründen“ unmöglich sei und lässt dabei die Lebensrealität und die sexuelle Selbstbestimmung pädophiler Menschen komplett unbeachtet.

Wir haben kurz nach Veröffentlichung des Artikels eine kritische Stellungnahme an von Heyden verschickt. Da wir bisher keine Antwort bekommen haben, veröffentlichen wir die Mail hier als offenen Brief.


Sehr geehrter Herr von Heyden,

mit einer gewissen Enttäuschung haben wir Ihre Stellungnahme im kürzlich veröffentlichten SPIEGEL-Artikel zu der Frage gelesen, ob künstlich generierte kinderpornografische Aufnahmen auch positive Effekte haben kann. Unserer Ansicht nach lässt die Stellungnahme einige Aspekte unerwähnt, verkürzt damit die Debatte und birgt nicht zuletzt die Gefahr, dass Potenziale für einen besseren Kinderschutz unerforscht bleiben.

Das Thema generative künstliche Intelligenz im Zusammenhang mit kinderpornografischen Abbildungen ist ziemlich komplex und vielschichtig, und muss deswegen differenziert betrachtet werden. Im Artikel werden einige problematische Verwendungen künstlicher Intelligenz erwähnt: KIs, die mit realen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern trainiert wurden, oder Deepfakes, die mit Bildern real existierender Kindern generiert werden, um diese in sexualisierte Szene zu transformieren.

Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, fiktive Kinderpornografie zu generieren, bei deren Produktion an keiner Stelle reale Kinder involviert werden, beispielsweise über KIs, die anhand von Zeichnungen und virtuellen Darstellungen trainiert werden. Diese Möglichkeit findet im SPIEGEL-Artikel bedauerlicherweise keine Erwähnung, stattdessen wird jegliche Form KI-generierter Kinderpornografie implizit sogar auf eine Stufe mit realer Vergewaltigung gestellt.

In Ihrer Stellungnahme fehlt uns die Abwägung der sexuellen Selbstbestimmung pädophiler Menschen, die keinen Kindern schaden wollen. Auch wir haben ein Recht darauf, unsere Sexualität auszuleben, solange wir damit keinen anderen Menschen Schaden zufügen. Dies ist bei fiktiven Darstellungen und virtuellen generierten Abbildungen nicht der Fall, für eine indirekte Gefährdung fehlt bis heute jeglicher empirischer Beweis. Die klinische Erfahrung bei der Arbeit mit (potenziellen) Täter:innen kann empirische wissenschaftliche Daten nicht ersetzen, schon alleine, da diese keinen repräsentativen Querschnitt der Population pädophiler Menschen bilden. Selbst wenn in Einzelfällen derartige Abbildungen eher problematisch sind, können sie in anderen Einzelfällen wiederum hilfreich sein. Eine einseitige Verurteilung generativer KI macht aber jegliche individuelle Abwägung unmöglich.

Verwundert waren wir an dieser Stelle auch über Ihre Aussage, dass die Wirkung fiktiver Materialien ethisch nicht erforschbar sei. Erst im Juli wurde von Forscher:innen der Nottingham Trent University und der State University of New York ein Programm zur Erforschung dieser Frage vorgestellt (https://www.researchgate.net/publication/372783707_Fantasy_Sexual_Material_Use_by_People_with_Attractions_to_Children). Die Autor:innen, die zum Teil schon länger in dem Bereich forschen, weisen auf die ethischen Schwierigkeiten hin, halten sie aber nicht für unüberwindbar. In verwandten Bereichen gibt es solche Forschung schon, wobei dort kein Zusammenhang zwischen Konsum fiktiver Materialien und sexueller Aggression gefunden werden konnte. Bei der Frage nach der Wirkung kindlicher Sexpuppen gibt es inzwischen ebenfalls erste Forschungsergebnisse, die Ihrer Hypothese einer Risikosteigerung und Eskalation deutlich widersprechen (z. B. https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00224499.2022.2031848). Sicherlich haben diese Ansätze, wie alle Studien, auch ihre Limitierungen und Beschränkungen. Aber die Behauptung, Forschung ließe sich überhaupt nicht ethisch vereinbar betreiben unterstützt eine wissenschaftsfeindliche Herangehensweise an das Thema, die mögliche Forschung behindert und zu vorschnellen gesetzlichen Verboten führen kann, die durchgesetzt werden ehe die Folgen überhaupt ansatzweise verstanden werden können – wie es zuletzt in Deutschland 2021 mit dem Verbot kindlicher Sexpuppen geschehen ist.

Des Weiteren gibt es auch im Kontext des Kinderschutzes ernst zu nehmende Bedenken, dass die Kriminalisierung fiktiver Abbildungen eher kontraproduktiv ist. Unserer Erfahrung aus der Selbsthilfearbeit nach wollen viele pädophile Menschen keinen Kindern schaden, und sind fest in ihrer Überzeugung, sexuelle Kontakte mit Kindern in der Realität zu unterlassen. Das ändert nichts daran, dass sexuelle Grundbedürfnisse trotzdem vorhanden sind. Ethische KI-generierte Bilder können hier eine Alternative für verantwortungsbewusste Menschen sein, um selbstachtsam und moralisch mit eigenen Bedürfnissen umzugehen.

Menschen, die proaktiv nach Alternativen suchen, um niemanden zu schaden, sollten gerade unterstützt und nicht kriminalisiert und als eskalierende Gefahr stigmatisiert werden. Laut einzelnen Forschern ist es durchaus möglich, dass in Einzelfällen Menschen durch den Konsum von Kinderpornografie eher davon abgehalten werden, Hands-On-Delikte zu begehen. Da reale Darstellungen sexualisierter Gewalt immer noch das Leid real existierender Kinder ausnutzen, ist es trotzdem nicht akzeptabel diese Darstellungen zu nutzen. Bei ethischer künstlich generierter Kinderpornografie sieht dies aber anders aus. Es besteht das Potenzial, dass auch eine Nachfrage nach realen Missbrauchsabbildungen gesenkt werden kann.

Ein Wesentlicher Teil Ihrer Argumentation bezieht sich weniger auf die Materialien an sich, sondern an den Kontext, in den sie geteilt werden. Wenn aber eine gesellschaftliche Akzeptanz für rein fiktive Kinderpornografie hergestellt werden könnte, unter der Prämisse, dass diese nur vertretbar ist eben weil sie keine realen Kinder involviert, könnte aber gerade dies die Ansicht bestärken, dass sexuelle Kontakte mit echten Kindern inakzeptabel sind. Eine pauschale und undifferenzierte Problematisierung bis hin zur Kriminalisierung wiederum kann genau das Gegenteil erreichen, nämlich dass Menschen auf der Suche nach ethisch vertretbaren Material in Untergrund-Foren landen, in denen „das Leiden der Opfer nicht berücksichtigt, heruntergespielt oder sogar in Abrede gestellt wird.“

Zusammengefasst möchten wir dafür appellieren, das Thema generativer KI differenziert und ergebnisoffen zu betrachten. Dass es schädliche und problematische Formen generativer KI gibt darf kein Grund sein, diese Technologie pauschal zu verdammen und dabei potenziell positive Anwendungsfälle zu übersehen. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass der ewigen Narrative des gefährlichen, in einer Eskalationsspirale gefangenen Pädophilen ein humanisierendes Bild entgegengesetzt wird, dass es eben auch Pädophile gibt, die niemanden ein Leid zufügen wollen und nach ethischen Alternativen für einen gesunden Umgang mit ihrer Sexualität suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Sirius
Im Namen des „Wir sind auch Menschen“ - Teams


Am 17.09. erschien im „Spiegel“ ein Artikel über eine Gruppe, die sich selbst als „Pedo Hunters“ bezeichnet. Diese hatten sich im Internet als 14-jährige Mädchen ausgegeben, mit Männern geschrieben und anschließend zu Treffen verabredet. Bei diesen Treffen hatten sie die Männer beschimpft, geschlagen, mit einer Schusswaffe bedroht, ausgeraubt und ihre Taten dabei gefilmt. Jetzt stehen sie deshalb vor Gericht.

Bereits die Überschrift des Artikels wirft einige Fragen auf: „Eine Gang jagt Männer, die sie der Pädophilie verdächtigt“. Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz, die sich niemand ausgesucht hat und die nicht mit sexuellem Kindesmissbrauch gleichzusetzen ist. Menschen aufgrund einer angeborenen Eigenschaft zu jagen, ist eine Praktik der Nationalsozialisten und hat im Deutschland des 21. Jahrhunderts nichts zu suchen. Hinzu kommt, dass der Begriff Pädophilie schon deshalb fehl am Platz ist, da dieser sich auf vorpubertäre Kinder bezieht, zu denen 14-jährige Mädchen nicht mehr gehören. Auch sexuelle Handlungen mit Jugendlichen diesen Alters sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Der Artikel weckt an einigen Stellen den Eindruck als sei die Vorgehensweise der „Pedo Hunters“ zwar zu extrem, aber in ihren Grundzügen durchaus gerechtfertigt. So wird der Leser durch Formulierungen wie „Vater eines Kindes chattet mit einer 14-jährigen“ (die in Wirklichkeit ja gar nicht existierte) emotionalisiert und es stellt sich ein wenig die Frage, wer hier als der eigentliche Schuldige angesehen wird.

Schlussendlich zeigt dieser Fall, wohin der Hass gegenüber Pädophilen führen kann. Zunehmend breitet dieser sich auch über das Internet hinaus aus und führt zu gewalttätigen Übergriffen auf (vermeintlich) pädophile Menschen. Es bleibt zu hoffen, dass ein hartes Urteil in diesem Fall mögliche Nachahmungstäter abschreckt.

Hier geht es zum Artikel des Spiegels.


Der Spiegel hat einen Artikel über die 68er-Bewegung und die sogenannte „Indianerkommune“, welche sexuelle Handlungen an Kindern legalisieren wollte, veröffentlicht. Eine differenzierte Aufarbeitung der Vergangenheit ist auch unserer Anischt nach wichtig und unabdingbar, jedoch muss diese sachlich korrekt und ohne eine pauschale Kriminalisierung pädophiler Menschen stattfinden. Diesem Anspruch genügt der vorliegende Artikel leider nicht. So werden Begriffe wie Pädosexualität und Pädophilie regelmäßig durcheinandergeworfen. Während in der Überschrift noch von Pädosexualität (worunter man das aktive Ausleben der Pädophilie an Kindern verstehen könnte) die Rede ist, wird später regelmäßig von der „Legalisierung von Pädophilie“ gesprochen und somit die sexuelle Neigung zu Kindern mit sexuellem Missbrauch gleichgestellt. Desweiteren wird der Eindruck erweckt, pädophiler Aktivismus hätte grundsätzlich die Legalisierung sexueller Handlungen mit Kindern zum Ziel, obwohl Gruppen pädophiler Menschen wie Schicksal und Herausforderung e.V. und Wir sind auch Menschen sich klar von solchen Forderungen distanzieren. Interessant ist auch, dass im Artikel der Indianerkommune (berechtigterweise) vorgeworfen wird, unbelegte Behauptungen aufzustellen, mit dem Ziel der Emotionalisierung - eine Vorgehensweise die heutzutage regelmäßig auch von bekannten Medien eingesetzt wird, um den gegenwärtigen stigmatisierenden Umgang mit Pädophilen zu rechtfertigen.

Kommentare, die konstruktive Kritik an dem Artikel beinhalteten, wurden nicht freigeschaltet, woraufhin wir uns auch nochmals in einer Mail an den Spiegel gewandt haben. Eine Antwort steht noch aus.

Der Artikel kann hier nachgelesen werden.


Unser Team hat die letzten Monate an der Gründung einer eigenen Instanz auf Mastodon gearbeitet.

Wer Interesse an einer Alternative zu Twitter hat, auf der man frei reden kann und keine Angst haben muss seinen Account zu verlieren, nur weil man eine von der allgemeinen Norm abweichende Sexualität hat, kann sich gern bei uns registrieren. Wir haben auch einen offiziellen Wir sind auch Menschen-Account, dem ihr gerne folgen könnt.

Es ist für die Nutzung hilfreich, Englischkenntnisse zu haben, da sich auf Mastodon hauptsächlich auf Englisch unterhalten wird, für die Nutzung unseres Servers ist das aber nicht notwendig. Paravielfalt.zone richtet sich dabei explizit an alle paraphilen Menschen, nicht nur an pädophile. Darunter fallen also z.B. Zoophile, Nekrophile oder Menschen mit diversen Fetischen.

Weitere Infos und die Regeln findet ihr unter folgendem Link: Paravielfalt.zone


Am vergangenen Donnerstag erschien bei Deutschlandfunk in der Reihe Systemfragen eine Folge zu der Frage, ob die Entstigmatisierung von Pädophilie zur Prävention von Straftaten beitragen kann. Auch wenn der Beitrag einige positive und wichtige Aspekte enthält, hinterlässt er dennoch einen faden Beigeschmack.

Positiv hervorzuheben ist, dass die wichtige Unterscheidung zwischen Pädophilie und Missbrauch gezogen wird, Pädophilie nicht grundsätzlich als Störung bezeichnet und die Existenz pädophiler Frauen anerkannt wird, ohne sie als unwichtig oder irrelevant zu marginalisieren. Des Weiteren wird für mehr Aufklärung geworben und die Notwendigkeit von Entstigmatisierung sowie einem Ende der Abwertung und Ausgrenzung pädophiler Menschen anerkannt.

Weniger positiv ist, dass der ganze Beitrag das Thema Pädophilie nur im Kontext von Kindesmissbrauch behandelt. Auch eine Entstigmatisierung wird nur dadurch motiviert, dass dies zu weniger Taten führen würde. Und obwohl durchaus gesagt wird, dass ein signifikanter Anteil der Täter:innen von Kindesmissbrauch nicht pädophil sind, wird auch das Thema Prävention nur im Zusammenhang mit Pädophilie betrachtet.

Enttäuschend ist ebenfalls, dass mit Rubricappula (hier unter dem Namen „Lisa“) und mit Georg von Schicksal und Herausforderung e. V. zwar zwei Betroffene zu Wort kommen, allerdings nicht, wenn es um das Erleben des Stigmas geht, was das eigentliche Hauptthema des Beitrags ist. Und wer könnte die Folgen von Stigmatisierung besser erläutern, als diejenigen, die davon direkt betroffen sind? Leider wird die Erklärung an dieser kritischen Stelle stattdessen Fachexperten überlassen.

Zwar ist es richtig, dass Entstigmatisierung und Kinderschutz keine gegensätzlichen Ziele sind, sondern Hand in Hand gehen. Trotzdem reichen die destruktiven Folgen des Stigmas deutlich weiter, was nicht unerwähnt bleiben darf. Stigmatisierung macht Betroffene verwundbar für gesellschaftliche Diskriminierung, soziale Isolation, Gewalt und Hasskriminalität sowie psychische und körperliche Folgeerkrankungen, insbesondere Depressionserkrankungen und erhöhte Suizidalität.

Menschen aufgrund einer Eigenschaft zu stigmatisieren, die sie sich nicht ausgesucht haben, ist ein Unrecht für sich. Es nur dann als Unrecht zu erklären, weil dadurch ein Risiko für Straftaten erhöht werde ist auf groteske Weise selbst inhärent stigmatisierend und entwürdigend, indem es eine Sichtweise fördert, die Pädophile vor allem als potenzielle Gefahr statt als Menschen sieht. Die Botschaft lautet so am Ende nämlich: „seid nett zu denen, sonst werden sie noch gefährlicher als sie ohnehin schon sind.“

Der Beitrag kann im Original hier angehört werden.


Am 14.08. erschien im „Liebenswert“-Magazin ein Artikel, der unter der Rubrik „Schicksal der Woche“ von einer Mutter erzählt, die herausfindet, dass ihr Sohn sich zu Kindern hingezogen fühlt. Es geht hierbei vor allem um die Mutter und ihre Bewältigung dieses „Schicksalsschlags“ und weniger um den Sohn. Im Laufe der Geschichte erbricht sich die Mutter vor ihrem Sohn, nachdem sie von seiner Neigung erfährt und setzt ihn mit den Worten „Du bist nicht mehr mein Sohn“ auf die Straße. Die Sexualität ihres Sohnes bezeichnet sie als „abartig“, „verstörend“, „pervers“ und „absolut unnatürlich“. Dem Sohn, der als Kinderpfleger arbeitet, werden pauschal böse Absichten unterstellt, obwohl seine Kolleginnen ihn für seinen Umgang mit Kindern loben. Die Geschichte endet damit, dass der Sohn in Therapie geht, seine Arbeit mit Kindern aufgibt und stattdessen als Altenpfleger arbeitet.

Im Anschluss an diese Geschichte werden allgemeinere Fragen zum Thema „Pädophilie“ an Prof. Klaus Beier vom Projekt „Kein Täter werden“ gestellt, dessen Aussagen der Geschichte zum Teil direkt widersprechen. Unter anderem unterscheidet er zwischen Pädophilie und pädophiler Störung, bezeichnet Pädophilie als sexuelle Orientierung, die sich niemand aussucht, weist auf die Problematik hin, dass pädophile Jugendliche keine positiven Vorbilder haben und wirbt dafür, Pädophile nicht vorschnell zu verurteilen.

Der Artikel verbindet somit einen ersten, sehr stigmatisierenden mit einem zweiten, sachlichen und größtenteils guten Teil.


Frau Stefanie Kröber hat uns folgenden Text zur Veröffentlichung zugesendet:

Suche Interviewpartnerinnen

Gesucht werden Frauen mit pädophiler Sexualpräferenz, die sich zu einem anonymen Gespräch bereit erklären. Es geht um die Unterstützung einer Doktorarbeit im Fach Kulturwissenschaft, die sich mit dem Thema weiblicher Pädophilie und der Problematisierung von Sex Paniken auseinandersetzt. In welcher Form die Interviews stattfinden (telefonisch, per Audio- oder Videokonferenz oder persönlich), kann ganz individuell vereinbart werden. Die Wahrung der Anonymität und ein respektvoller, vertrauensvoller Austausch miteinander haben größte Priorität. Bei Interesse, Fragen und für ausführlichere Infos zum Projekt schreibe gerne eine unverbindliche Mail an: skroeber@uni-koblenz.de


Dr. rer. biol. hum. Michael Petery hat am 25.04.23 einen Informationstext mit dem Titel „Psychotherapie bei Pädophilie: ist das heilbar?“ veröffentlicht. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass er in dem Text deutlich eine pädophile Neigung von einer pädophilen Störung unterscheidet. Das entspricht dem aktuellen Stand nach ICD-11, ist aber deshalb so besonders, weil es sich dabei um die erste große und bekannte Webseite handelt, die dies so klar macht. Da es sich bei Jameda in erster Linie um eine Seite zur Arzt - und Therapeutensuche handelt, auf der man auch Bewertungen abgeben kann, und dadurch auch viele Menschen darauf zugreifen, ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung.


Im Juli 2021 trat ein von der Vorgängerregierung beschlossenes Gesetzespaket in Kraft, welches neben signifikanten Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie und Kindesmissbrauch außerdem ein Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) einführte. Da sich diese Verschärfungen aber als zunehmend nicht praxistauglich erwiesen haben, kündigte Justizminister Marco Buschmann Mitte April nach Druck unter anderem von den Landesjustizminister:innen und Innenministerin Nancy Faeser an, diese Verschärfungen teilweise wieder rückgängig machen zu wollen.

Wer jetzt die Hoffnung hatte, dass damit auch eine Rücknahme des Verbots kindlicher Sexpuppen möglich werden könnte, muss nun leider enttäuscht werden. Auf der Plattform Abgeordnetenwatch antwortete Buschmann ablehnend auf drei Fragen dazu, ob er sich eine Prüfung des Verbots von kindlichen Sexpuppen oder fiktiver Kinderpornografie (wie etwa Zeichnungen und Mangas) grundsätzlich vorstellen könne.

Dies begründet Buschmann in den größtenteils wortgleichen Antworten damit, dass durch derartiges Material die „sexuelle Fixierung gestärkt“ und die „Hemmschwelle zu realen Missbrauchstaten gesenkt“ würde und wiederholt damit die Argumentation der Vorgängerregierung, die dieses Gesetz vor zwei Jahren beschlossen hatte. Dabei ignoriert er vollständig, dass neuere Forschung keinen derartigen Zusammenhang finden konnte und im Gegenteil sogar nahelegt, dass Besitzer:innen von Puppen eher weniger Interesse daran haben, ihre Sexualität mit echten Kindern auszuleben. Ebenso erweist sich die Behauptung der Vorgängerregierung, dass bei Missbrauchstäter:innen „ständig“ kindliche Sexpuppen gefunden werden würden bei einem Blick in die Statistik als glatte Lüge.

Buschmann weist außerdem darauf hin, dass fiktive Kinderpornografie und kindliche Sexpuppen „nicht zu den etablierten Formen der therapeutischen Auseinandersetzung“ gehören würden. Zusammen mit der Aussage, dass die „sexuelle Fixierung“ unter keinen Umständen „gestärkt“, also im Umkehrschluss unterdrückt (oder im besten Fall ausgelöscht) gehören zeigt sich eine stigmatisierende und diskriminierende Haltung des Bundesjustizministers gegenüber pädophilen Menschen.

Pädophile Menschen existieren auch außerhalb von Therapien und verdienen ebenfalls Alternativen für einen menschenwürdigen und gesunden Umgang mit ihrer Sexualität, wozu auch das Ausleben über Optionen zählt, die keine Menschen schaden. Der Gedanke, dass pädophile Menschen Freiheiten nur dann verdient haben, wenn es einen therapeutischen Nutzen im Kontext von Prävention hat, zeugt von einer sehr bedenklichen Grundhaltung gegenüber Pädophilen. Dies ist umso bedenklicher, da sich diese Haltung offenbar über das gesamte politische Spektrum hinweg findet, wenn selbst eine neue Regierung, welche die Gesetzgebung ihres Vorgängers korrigieren und rückgängig machen will explizit die Bereiche intakt lässt und unterstützt, die grundlos in die Freiheit pädophiler Menschen eingreift.

Die Fragen und Buschmanns Antworten können hier in Gänze abgerufen werden:

  1. Es gibt bestimmte Arten von Virtueller Pornografie welche Opferlos ist aber nach 184b Illegal sein kann, gibt es die möglichkeit dieses gesetz mit zu überarbeiten?
  2. Seit dem 01.07.2021 Existiert eine Unwissenschaftliche Gesetzesverschärfung (184l) welches den Besitz von Kinder-Sexpuppen Verbietet, sehen sie eine möglichkeit dieses gesetz zu revidieren?
  3. Strafrechtsreform: Überarbeitung der Strafverschärfung in §184b von der GroKO - Neubewertung erkennbar fiktiver Inhalte?

Frau Melanie Hamacher von der Diploma-Hochschule erforscht in ihrer Masterarbeit den „Zusammenhang des erlernten Bindungsverhaltens in der Kindheit und die Adaption im Erwachsenenalter bei Menschen mit pädophiler/hebephiler Neigung mit Hinblick auf die sexuelle Entwicklung“. Dazu werden Fragen sowohl zur Art der Bindung zu den Eltern gestellt als auch zu Beziehungserfahrungen bzw. Wünschen an eine Beziehung. An der Umfrage können auch Personen teilnehmen, die noch keine Erfahrungen mit Beziehungen gemacht haben. Entsprechende Fragen können ausgelassen werden.

Zu der Umfrage geht es hier: https://findmind.ch/c/RtLG-RkQb