Aktuelles

Der Spiegel hat einen Artikel über die 68er-Bewegung und die sogenannte „Indianerkommune“, welche sexuelle Handlungen an Kindern legalisieren wollte, veröffentlicht. Eine differenzierte Aufarbeitung der Vergangenheit ist auch unserer Anischt nach wichtig und unabdingbar, jedoch muss diese sachlich korrekt und ohne eine pauschale Kriminalisierung pädophiler Menschen stattfinden. Diesem Anspruch genügt der vorliegende Artikel leider nicht. So werden Begriffe wie Pädosexualität und Pädophilie regelmäßig durcheinandergeworfen. Während in der Überschrift noch von Pädosexualität (worunter man das aktive Ausleben der Pädophilie an Kindern verstehen könnte) die Rede ist, wird später regelmäßig von der „Legalisierung von Pädophilie“ gesprochen und somit die sexuelle Neigung zu Kindern mit sexuellem Missbrauch gleichgestellt. Desweiteren wird der Eindruck erweckt, pädophiler Aktivismus hätte grundsätzlich die Legalisierung sexueller Handlungen mit Kindern zum Ziel, obwohl Gruppen pädophiler Menschen wie Schicksal und Herausforderung e.V. und Wir sind auch Menschen sich klar von solchen Forderungen distanzieren. Interessant ist auch, dass im Artikel der Indianerkommune (berechtigterweise) vorgeworfen wird, unbelegte Behauptungen aufzustellen, mit dem Ziel der Emotionalisierung - eine Vorgehensweise die heutzutage regelmäßig auch von bekannten Medien eingesetzt wird, um den gegenwärtigen stigmatisierenden Umgang mit Pädophilen zu rechtfertigen.

Kommentare, die konstruktive Kritik an dem Artikel beinhalteten, wurden nicht freigeschaltet, woraufhin wir uns auch nochmals in einer Mail an den Spiegel gewandt haben. Eine Antwort steht noch aus.

Der Artikel kann hier nachgelesen werden.


Unser Team hat die letzten Monate an der Gründung einer eigenen Instanz auf Mastodon gearbeitet.

Wer Interesse an einer Alternative zu Twitter hat, auf der man frei reden kann und keine Angst haben muss seinen Account zu verlieren, nur weil man eine von der allgemeinen Norm abweichende Sexualität hat, kann sich gern bei uns registrieren. Wir haben auch einen offiziellen Wir sind auch Menschen-Account, dem ihr gerne folgen könnt.

Es ist für die Nutzung hilfreich, Englischkenntnisse zu haben, da sich auf Mastodon hauptsächlich auf Englisch unterhalten wird, für die Nutzung unseres Servers ist das aber nicht notwendig. Paravielfalt.zone richtet sich dabei explizit an alle paraphilen Menschen, nicht nur an pädophile. Darunter fallen also z.B. Zoophile, Nekrophile oder Menschen mit diversen Fetischen.

Weitere Infos und die Regeln findet ihr unter folgendem Link: Paravielfalt.zone


Am vergangenen Donnerstag erschien bei Deutschlandfunk in der Reihe Systemfragen eine Folge zu der Frage, ob die Entstigmatisierung von Pädophilie zur Prävention von Straftaten beitragen kann. Auch wenn der Beitrag einige positive und wichtige Aspekte enthält, hinterlässt er dennoch einen faden Beigeschmack.

Positiv hervorzuheben ist, dass die wichtige Unterscheidung zwischen Pädophilie und Missbrauch gezogen wird, Pädophilie nicht grundsätzlich als Störung bezeichnet und die Existenz pädophiler Frauen anerkannt wird, ohne sie als unwichtig oder irrelevant zu marginalisieren. Des Weiteren wird für mehr Aufklärung geworben und die Notwendigkeit von Entstigmatisierung sowie einem Ende der Abwertung und Ausgrenzung pädophiler Menschen anerkannt.

Weniger positiv ist, dass der ganze Beitrag das Thema Pädophilie nur im Kontext von Kindesmissbrauch behandelt. Auch eine Entstigmatisierung wird nur dadurch motiviert, dass dies zu weniger Taten führen würde. Und obwohl durchaus gesagt wird, dass ein signifikanter Anteil der Täter:innen von Kindesmissbrauch nicht pädophil sind, wird auch das Thema Prävention nur im Zusammenhang mit Pädophilie betrachtet.

Enttäuschend ist ebenfalls, dass mit Rubricappula (hier unter dem Namen „Lisa“) und mit Georg von Schicksal und Herausforderung e. V. zwar zwei Betroffene zu Wort kommen, allerdings nicht, wenn es um das Erleben des Stigmas geht, was das eigentliche Hauptthema des Beitrags ist. Und wer könnte die Folgen von Stigmatisierung besser erläutern, als diejenigen, die davon direkt betroffen sind? Leider wird die Erklärung an dieser kritischen Stelle stattdessen Fachexperten überlassen.

Zwar ist es richtig, dass Entstigmatisierung und Kinderschutz keine gegensätzlichen Ziele sind, sondern Hand in Hand gehen. Trotzdem reichen die destruktiven Folgen des Stigmas deutlich weiter, was nicht unerwähnt bleiben darf. Stigmatisierung macht Betroffene verwundbar für gesellschaftliche Diskriminierung, soziale Isolation, Gewalt und Hasskriminalität sowie psychische und körperliche Folgeerkrankungen, insbesondere Depressionserkrankungen und erhöhte Suizidalität.

Menschen aufgrund einer Eigenschaft zu stigmatisieren, die sie sich nicht ausgesucht haben, ist ein Unrecht für sich. Es nur dann als Unrecht zu erklären, weil dadurch ein Risiko für Straftaten erhöht werde ist auf groteske Weise selbst inhärent stigmatisierend und entwürdigend, indem es eine Sichtweise fördert, die Pädophile vor allem als potenzielle Gefahr statt als Menschen sieht. Die Botschaft lautet so am Ende nämlich: „seid nett zu denen, sonst werden sie noch gefährlicher als sie ohnehin schon sind.“

Der Beitrag kann im Original hier angehört werden.


Am 14.08. erschien im „Liebenswert“-Magazin ein Artikel, der unter der Rubrik „Schicksal der Woche“ von einer Mutter erzählt, die herausfindet, dass ihr Sohn sich zu Kindern hingezogen fühlt. Es geht hierbei vor allem um die Mutter und ihre Bewältigung dieses „Schicksalsschlags“ und weniger um den Sohn. Im Laufe der Geschichte erbricht sich die Mutter vor ihrem Sohn, nachdem sie von seiner Neigung erfährt und setzt ihn mit den Worten „Du bist nicht mehr mein Sohn“ auf die Straße. Die Sexualität ihres Sohnes bezeichnet sie als „abartig“, „verstörend“, „pervers“ und „absolut unnatürlich“. Dem Sohn, der als Kinderpfleger arbeitet, werden pauschal böse Absichten unterstellt, obwohl seine Kolleginnen ihn für seinen Umgang mit Kindern loben. Die Geschichte endet damit, dass der Sohn in Therapie geht, seine Arbeit mit Kindern aufgibt und stattdessen als Altenpfleger arbeitet.

Im Anschluss an diese Geschichte werden allgemeinere Fragen zum Thema „Pädophilie“ an Prof. Klaus Beier vom Projekt „Kein Täter werden“ gestellt, dessen Aussagen der Geschichte zum Teil direkt widersprechen. Unter anderem unterscheidet er zwischen Pädophilie und pädophiler Störung, bezeichnet Pädophilie als sexuelle Orientierung, die sich niemand aussucht, weist auf die Problematik hin, dass pädophile Jugendliche keine positiven Vorbilder haben und wirbt dafür, Pädophile nicht vorschnell zu verurteilen.

Der Artikel verbindet somit einen ersten, sehr stigmatisierenden mit einem zweiten, sachlichen und größtenteils guten Teil.


Frau Stefanie Kröber hat uns folgenden Text zur Veröffentlichung zugesendet:

Suche Interviewpartnerinnen

Gesucht werden Frauen mit pädophiler Sexualpräferenz, die sich zu einem anonymen Gespräch bereit erklären. Es geht um die Unterstützung einer Doktorarbeit im Fach Kulturwissenschaft, die sich mit dem Thema weiblicher Pädophilie und der Problematisierung von Sex Paniken auseinandersetzt. In welcher Form die Interviews stattfinden (telefonisch, per Audio- oder Videokonferenz oder persönlich), kann ganz individuell vereinbart werden. Die Wahrung der Anonymität und ein respektvoller, vertrauensvoller Austausch miteinander haben größte Priorität. Bei Interesse, Fragen und für ausführlichere Infos zum Projekt schreibe gerne eine unverbindliche Mail an: skroeber@uni-koblenz.de


Dr. rer. biol. hum. Michael Petery hat am 25.04.23 einen Informationstext mit dem Titel „Psychotherapie bei Pädophilie: ist das heilbar?“ veröffentlicht. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass er in dem Text deutlich eine pädophile Neigung von einer pädophilen Störung unterscheidet. Das entspricht dem aktuellen Stand nach ICD-11, ist aber deshalb so besonders, weil es sich dabei um die erste große und bekannte Webseite handelt, die dies so klar macht. Da es sich bei Jameda in erster Linie um eine Seite zur Arzt - und Therapeutensuche handelt, auf der man auch Bewertungen abgeben kann, und dadurch auch viele Menschen darauf zugreifen, ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung.


Im Juli 2021 trat ein von der Vorgängerregierung beschlossenes Gesetzespaket in Kraft, welches neben signifikanten Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie und Kindesmissbrauch außerdem ein Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) einführte. Da sich diese Verschärfungen aber als zunehmend nicht praxistauglich erwiesen haben, kündigte Justizminister Marco Buschmann Mitte April nach Druck unter anderem von den Landesjustizminister:innen und Innenministerin Nancy Faeser an, diese Verschärfungen teilweise wieder rückgängig machen zu wollen.

Wer jetzt die Hoffnung hatte, dass damit auch eine Rücknahme des Verbots kindlicher Sexpuppen möglich werden könnte, muss nun leider enttäuscht werden. Auf der Plattform Abgeordnetenwatch antwortete Buschmann ablehnend auf drei Fragen dazu, ob er sich eine Prüfung des Verbots von kindlichen Sexpuppen oder fiktiver Kinderpornografie (wie etwa Zeichnungen und Mangas) grundsätzlich vorstellen könne.

Dies begründet Buschmann in den größtenteils wortgleichen Antworten damit, dass durch derartiges Material die „sexuelle Fixierung gestärkt“ und die „Hemmschwelle zu realen Missbrauchstaten gesenkt“ würde und wiederholt damit die Argumentation der Vorgängerregierung, die dieses Gesetz vor zwei Jahren beschlossen hatte. Dabei ignoriert er vollständig, dass neuere Forschung keinen derartigen Zusammenhang finden konnte und im Gegenteil sogar nahelegt, dass Besitzer:innen von Puppen eher weniger Interesse daran haben, ihre Sexualität mit echten Kindern auszuleben. Ebenso erweist sich die Behauptung der Vorgängerregierung, dass bei Missbrauchstäter:innen „ständig“ kindliche Sexpuppen gefunden werden würden bei einem Blick in die Statistik als glatte Lüge.

Buschmann weist außerdem darauf hin, dass fiktive Kinderpornografie und kindliche Sexpuppen „nicht zu den etablierten Formen der therapeutischen Auseinandersetzung“ gehören würden. Zusammen mit der Aussage, dass die „sexuelle Fixierung“ unter keinen Umständen „gestärkt“, also im Umkehrschluss unterdrückt (oder im besten Fall ausgelöscht) gehören zeigt sich eine stigmatisierende und diskriminierende Haltung des Bundesjustizministers gegenüber pädophilen Menschen.

Pädophile Menschen existieren auch außerhalb von Therapien und verdienen ebenfalls Alternativen für einen menschenwürdigen und gesunden Umgang mit ihrer Sexualität, wozu auch das Ausleben über Optionen zählt, die keine Menschen schaden. Der Gedanke, dass pädophile Menschen Freiheiten nur dann verdient haben, wenn es einen therapeutischen Nutzen im Kontext von Prävention hat, zeugt von einer sehr bedenklichen Grundhaltung gegenüber Pädophilen. Dies ist umso bedenklicher, da sich diese Haltung offenbar über das gesamte politische Spektrum hinweg findet, wenn selbst eine neue Regierung, welche die Gesetzgebung ihres Vorgängers korrigieren und rückgängig machen will explizit die Bereiche intakt lässt und unterstützt, die grundlos in die Freiheit pädophiler Menschen eingreift.

Die Fragen und Buschmanns Antworten können hier in Gänze abgerufen werden:

  1. Es gibt bestimmte Arten von Virtueller Pornografie welche Opferlos ist aber nach 184b Illegal sein kann, gibt es die möglichkeit dieses gesetz mit zu überarbeiten?
  2. Seit dem 01.07.2021 Existiert eine Unwissenschaftliche Gesetzesverschärfung (184l) welches den Besitz von Kinder-Sexpuppen Verbietet, sehen sie eine möglichkeit dieses gesetz zu revidieren?
  3. Strafrechtsreform: Überarbeitung der Strafverschärfung in §184b von der GroKO - Neubewertung erkennbar fiktiver Inhalte?

Frau Melanie Hamacher von der Diploma-Hochschule erforscht in ihrer Masterarbeit den „Zusammenhang des erlernten Bindungsverhaltens in der Kindheit und die Adaption im Erwachsenenalter bei Menschen mit pädophiler/hebephiler Neigung mit Hinblick auf die sexuelle Entwicklung“. Dazu werden Fragen sowohl zur Art der Bindung zu den Eltern gestellt als auch zu Beziehungserfahrungen bzw. Wünschen an eine Beziehung. An der Umfrage können auch Personen teilnehmen, die noch keine Erfahrungen mit Beziehungen gemacht haben. Entsprechende Fragen können ausgelassen werden.

Zu der Umfrage geht es hier: https://findmind.ch/c/RtLG-RkQb


Diesen Donnerstag stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 vor.

Im Deliktbereich Kinderpornografie setzte sich dabei der Trend der letzten Jahre fort, die Statistik verzeichnet einen leichten Anstieg der Fälle von 7,4 %. Damit stiegen die Fallzahlen in diesen Bereich allerdings weniger stark an, als die Anzahl der Straftaten insgesamt: über alle Straftaten hinweg verzeichnete die Statistik einen Anstieg von 11,5 % gegenüber dem Vorjahr. Umso dramatischer ist dafür der Bereich der Jugendpornografie, in dem es einen Zuwachs von 32 % gab. Faeser nutzte die Gelegenheit, um an dieser Stelle entgegen der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Werbung für die umstrittene Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung zu machen.

Auch im letzten Jahr war dabei ein signifikanter Anteil der Tatverdächtigen Minderjährige. Mit 41,1 % war fast jeder zweite Tatverdächtige, gegen den wegen Kinder- oder Jugendpornografie ermittelt wurde, unter 18 Jahre alt. Insgesamt wurde letztes Jahr ein dramatischer Anstieg an Kindern verzeichnet, die verdächtigt wurden Straftaten begangen zu haben.

Besonders interessant sind außerdem Taten von Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (§ 184l StGB). Dies war von der letzten Regierung trotz fehlender Evidenz einer von derartigen Puppen ausgehenden Gefahr oder Schädlichkeit im Juli 2021 unter Strafe gestellt worden. Die diesjährige Kriminalstatistik ist damit die erste, in der Daten zu Verstößen gegen das Verbot gesammelt wurden.

Insgesamt wurden 32 vollendete Straftaten in dem Bereich verzeichnet. Diese teilen sich auf 29 Tatverdächtige (26 Männern und drei Frauen) auf. Bei Verurteilung drohen den betroffenen Personen bis zu fünf Jahren Haft.


Die Frage, wie groß der Anteil an Kindesmissbrauchstäter:innen ist, die pädophil sind, beschäftigt die Wissenschaft schon seit längerem. In der FAZ ist jetzt ein Artikel über weibliche Täterinnen (Paywall) erschienen, dem zufolge nur in sehr wenigen Einzelfällen Täterinnen pädophil sind.

Der Artikel beruft sich dabei auf die Dissertation „Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen“ der Rechtspsychologin Monika Knauer, die bereits 2021 publiziert wurde. In ihrer Dissertation untersuchte die Autorin Strafakten von 465 Täterinnen und stellte dabei fest:

Aus sexueller Lust heraus agierten 4,1% (n=19) der Frauen. Eine kernpädophile Fixierung wurde bei keiner der Straftäterin festgestellt, eine Kernhebephilie wurde jedoch bei zwei Frauen diagnostiziert. […] Dabei wurde bei neun von ihnen eine pädophile und bei den anderen acht eine hebephile Nebenströmung diagnostiziert.

Dies ist eine weitere Bestätigung dafür, dass Missbrauch in den seltensten Fällen zur Befriedigung sexueller Lust passiert, sondern meist ganz andere Gründe ursächlich sind.

Relevant sind diese Ergebnisse einmal für den gesellschaftlichen Umgang mit Pädophilie, da sie erneut bestätigen, dass das stigmatisierende Vorurteil, Pädophilie und Missbrauch seien synonym, in der Realität nicht zutrifft. Gleichzeitig ergeben sich auch spannende Fragestellungen für die Prävention von Kindesmissbrauch. Bisher bestehen Täter:innenorientierte Präventionsmaßnahmen vor allem aus Therapieangeboten für pädophile Menschen – in Anbetracht der vorliegenden Ergebnisse stellt sich aber durchaus die Frage, ob damit überhaupt ein relevanter Anteil an möglichen Täter:innen erreicht wird, oder ob Maßnahmen, die nicht gezielt an Pädophile gerichtet sind nicht effektiver sein können.