News vom 26.11.2023

Nach langem Zögern hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann einen Vorschlag für eine Minderung der Mindeststrafen bei Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeschlagen. Unter dem Motto „Verbrechen statt Vergehen“ wurden zuvor die Strafmaße von der Vorgängerregierung 2021 im Rahmen einer Gesetzesreform, bei der auch Sexpuppen mit kindlichem Aussehen unter Strafe gestellt wurden, massiv erhöht. Dies führte in der Praxis zu zahlreichen Problemen, insbesondere einer Überlastung der Strafverfolgungsbehörden mit Bagatellfällen, sowie einer zwingenden strafrechtlichen Verfolgung von Menschen, die Taten aufklären wollen und Minderjährigen, die sich einvernehmlich Bilder schicken.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres forderten die Landesjustizminister:innen daher eine Entschärfung der Strafbarkeit. Ein Jahr später stellt Buschmann nun einen Gesetzesentwurf vor, der vorsieht, die Mindeststrafen bei Verbreitung auf sechs Monate, und bei Besitz auf drei Monate Haft zu reduzieren und die Straftaten damit von einem Verbrechen wieder zu einem Vergehen herabzustufen. Dies ermöglicht es, in weniger schweren Fällen ein Verfahren einzustellen und von einer Verfolgung abzusehen.

Kritisch ist der Entwurf darin zu bewerten, was als weniger schlimme Fälle bewertet wird. Im Begründungstext steht dazu, dass es um Fälle geht, in denen nicht aus „pädokrimineller Energie“ gehandelt wird, und in denen die Täter:innen „in der Regel nicht pädophil“ sind. Hier wird also eine Unterscheidung zwischen Täter:innen, die pädophil sind („Pädokriminelle“), und solchen, die es nicht sind, getroffen. So begrüßte auch Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann den Gesetzesentwurf, da er es ermöglichen würde, die Ressourcen bei der Strafverfolgung auf Taten „mit nachweislich pädophilem Hintergrund“ zu konzentrieren.

Wenn der Gesetzesentwurf in der jetzigen Fassung beschlossen wird, besteht daher die Gefahr, dass dadurch die Diskriminierung pädophiler Menschen vor dem Gesetz vorangetrieben wird. Gleichheit vor dem Gesetz muss für alle Menschen gelten, es darf nicht sein, dass am Ende pädophile Täter:innen alleine aufgrund ihrer Sexualität für die gleichen Taten härter bestraft werden, als nicht-pädophile Täter:innen.