News vom 09.05.2021
Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder gebilligt. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1.Juli 2021, im Übrigen am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Unter Anderem beinhaltet der Gesetzesbeschluss das Verbot von Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Wir sehen besonders diesen Punkt aus verschiedenen Gründen kritisch. Das Verbot beruht nicht auf empirischen Grundlagen, sondern ausschließlich auf persönlicher Abscheu und Ekel. Pädophile Menschen, die keinem Kind schaden wollen, werden dadurch grundlos kriminalisiert. Damit verletzt das Verbot das Recht auf sexuelle Lust und Privatsphäre. Aus diesen Gründen halten wir das Verbot für einen verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre pädophiler Menschen.