Aktuelles
Neues Jahr, neue Impulse und neue Hoffnungen
Wir wünschen allen Unterstützer:innen von Wir sind auch Menschen ein fantastisches Jahr 2026! Das nächste Jahr könnte entscheidend für die gesellschaftlichen Debatten rund um Pädophilie werden. Mit Spannung erwarten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen. Ursprünglich sollte die Entscheidung schon im vergangenen Jahr erfolgen, wird wegen Verzögerungen aber voraussichtlich erst 2026 erfolgen. Eine positive Entscheidung würde die Rechte pädophiler Menschen wesentlich vor politischer Willkür schützen.
Ebenfalls für 2026 erwartet wird die Veröffentlichung einer umfangreichen Studie zum Präventionsprojekt Kein Täter Werden. Diese erste unabhängige Evaluation des Projekts wird voraussichtlich dazu beitragen, die Frage zu beantworten, ob das Projekt hält, was es verspricht und wirklich dabei hilft, dass Klienten „kein Täter werden“. Auch, wenn die Auswirkungen der Therapie auf die Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sicherlich im Fokus stehen werden, hoffen wir, dass die Studie auch den Effekt der Therapie auf das Wohlbefinden pädophiler Klienten betrachtet.
Eine konkrete Neuerung gibt es bereits anzukündigen. In den letzten Monaten hat ein Team aus Freiwilligen am Aufbau eines neuen Forums gearbeitet, das den Selbsthilfechat Die P-Punkte ergänzen soll. Anders als der Chat wird der Fokus des Forums weniger auf Selbsthilfe, und mehr auf Diskussionen und Debatten liegen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, morgen ab 18 Uhr auf https://forum.p-punkte.de vorbeizuschauen, wenn das Forum offiziell eröffnet wird. Wer bereits einen P-Punkte-Account für den Chat hat, kann sich damit auch im Forum anmelden.
Ein neuer Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, Internetprovider zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und weiteren Metadaten der Nutzer über einen Zeitraum von drei Monaten zu verpflichten. Es handelt sich somit um einen neuen Versuch, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der Entwurf wurde am vergangenen Freitag zur Abstimmung an die weiteren Ministerien verschickt.
Hubig begründete den Entwurf mit der Bekämpfung von Kriminalität im Netz. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte sie gegenüber der Bild am Sonntag.
Aus der Opposition kommt Kritik an dem Vorschlag. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte etwa der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem Stern.
Der neue Gesetzesentwurf geht sogar noch weiter, als nur die Speicherung von IP-Adressen vorzusehen. Auf „Sicherungsanordnung“ sollen Anbieter auch verpflichtet werden dürfen, Verkehrs- und Standortdaten sowie E-Mail-Adressen zu speichern. Dies betrifft auch Over-The-Top-Dienste wie z.B. Messenger.
Es handelt sich bereits um den dritten Versuch, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen. Das erste, 2007 beschlossene Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Der zweite Versuch erfolgte 2015, wurde jedoch 2023 ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nun folgt also der dritte Anlauf.
Was würde die Vorratsdatenspeicherung für Pädophile (auch im Anti-Contact-Bereich) bedeuten? Hubigs Begründung nennt zwar nur die Bekämpfung der Kriminalität im Netz, jedoch ist es kein Geheimnis, dass pädophile Menschen von Ermittlungsbehörden oftmals unter Generalverdacht gestellt werden, auch dann, wenn überhaupt keine Hinweise auf Straftaten vorliegen. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz auch Selbsthilfe-Projekte wie z.B. die P-Punkte erheblich gefährden könnte.
SPD-Bundestagsabgeordneter fordert Massenüberwachung zum Kinderschutz, verweist dabei auf KTW
Smartphones und andere Geräte sollen gar nicht erst in der Lage sein, Inhalte, die Kindesmissbrauch zeigen zu empfangen, versenden oder anderweitig zu bearbeiten. Schon zweimal stellte der SPD-Innenpolitiker und ehemalige Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler diese Forderung: einmal 2024 in einem WDR-Interview und vor kurzem erneut bei einer Bundestagsdebatte am 17.12. Was sich auf den ersten Blick vielleicht noch richtig anhört, bedeutet in der Praxis die Einführung eines Zensurapparates, den es in diesem Ausmaß bislang nur in Ländern wie Nordkorea gibt: Denn für die Umsetzung müsste ein Algorithmus in jedem Handy installiert werden, der alle Inhalte und Benutzerinteraktionen permanent in Echtzeit überwacht und einschreitet, sobald etwas als potenziell gefährlich kategorisiert wird.
Inhaltlich erinnert dies an Forderungen, die der Leiter des Präventionsprogramms „Kein Täter Werden“ (KTW) Prof. Klaus Beier bei verschiedenen Gelegenheiten in der Vergangenheit gestellt hat. Beier wünscht sich, dass Endgeräte in der Zukunft mit einer künstlichen Intelligenz ausgeliefert werden, welche die Geräte überwacht, Kinderpornografie oder Grooming automatisch erkennt und sofort unterdrückt. Auch an anderer Stelle orientiert sich Fiedler offensichtlich an der Position von Beier, etwa als er 2024 Kindesmissbrauch mit einer Pandemie verglich – eine Sichtweise, die öffentlich bislang hauptsächlich von Beier vertreten wird.
In einer Antwort auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org bestätigte Fiedler nun, dass er seine Forderungen für eine massenhafte Inhaltskontrolle unter anderem von KTW übernommen hat. Dort fände die Idee „große Unterstützung“ und werde auch immer wieder auf internationalen Kinderschutzkongressen diskutiert, womit Fiedler seinen eigenen Einsatz für die Idee rechtfertigt.
Grundrechtlich hat der Vorschlag weitreichende Folgen, während gleichzeitig der Nutzen für den Kinderschutz fragwürdig ist. Schon bei der wesentlich weniger invasiven sogenannten „freiwilligen Chatkontrolle“, bei der Diensteanbieter wie Facebook freiwillig hochgeladene Dateien gegen Listen bekannter Kinderpornografie prüfen, ist die Verhältnismäßigkeit umstritten. Die EU-Kommission konnte in einem kürzlich veröffentlichten Bericht keine hinreichenden Daten liefern, die eine Verhältnismäßigkeit begründen würden. Gleichzeitig untergräbt der Vorschlag die Sicherheit privater verschlüsselter Kommunikation, und zudem besteht beim Einsatz von KI-Technologie eine hohe Gefahr für falsche Erkennungen bei eigentlich harmlosen Inhalten, wie im September hunderte Wissenschaftler in einem offenen Brief zur Chatkontrolle anmerkten.
Der Fall einer Sexpuppe mit kindlichem Aussehen, die auf dem Online-Marktplatz des asiatischen Händlers Shein angeboten wurde, beschäftigt inzwischen die höchsten Ränge der europäischen Politik. Ende Oktober wurde die französische Verbraucherschutzbehörde auf das Angebot aufmerksam gemacht, die Anzeige erstattete. Frankreichs Regierung sperrte Shein daraufhin kurzzeitig und forderte von der EU-Kommission ein härteres Vorgehen gegen den Händler. Auch andere Händler, darunter AliExpress, Temu und Joom gerieten in das Visier der französischen Regierung, nachdem dort teils ähnliche Angebote gefunden wurden. In Frankreich fallen Sexpuppen mit kindlichem Aussehen unter die Definition von Kinderpornografie, womit der Verkauf, aber auch schon der Besitz solcher Puppen dort verboten sind.
Etwa zeitgleich erstattete die schwedische Kinderschutzorganisation ChildX Anzeige gegen Amazon und zwei weitere Onlinehändler, die ebenfalls kindliche Sexpuppen verkauft haben sollten. Vergangene Woche forderten im schwedischen Parlament daraufhin Politiker:innen sämtlicher politischer Strömungen ein härteres Vorgehen gegen Handelsplattformen, die Kinderpuppen verkaufen. Die Regierung in Schweden stimmte dem am Freitag zu und erwägt unter anderem mögliche Netzsperren für betroffene Online-Plattformen. Begründet wird dies damit, dass der Verkauf kindlicher Sexpuppe angeblich Kindesmissbrauch normalisieren würde.
Auf EU-Ebene wiederum forderte das EU-Parlament die EU-Kommission diese Woche auf, schneller und härter gegen Online-Plattformen wie Shein vorzugehen. Bestehende Gesetze wie der Digital Services Act sollen konsequenter umgesetzt werden, um die Händler in ihre Schranken zu weisen. Gleichzeitig startete die EU-Kommission eine Untersuchung und forderte Shein auf, detailliert zu erklären, wie der Händler den Schutz von Minderjährigen sicherstellen würde. Dass „Kinderpornografiepuppen“, wie sie im Beschluss des Parlaments genannt werden, „gefährliche Güter“ sind, wurde dabei in der Debatte von keiner Seite mehr infrage gestellt. Stattdessen wurden die Puppen regelmäßig in einem Atemzug mit gefährlichen Waffen genannt, die auf den Marktplätzen der Onlinehändler ebenfalls angeboten worden sein sollen.
Bislang gibt es immer noch keine empirischen Belege dafür, dass Puppen mit kindlichem Aussehen eine schädliche Wirkung haben. Gegen das Verbot dieser Puppen in Deutschland liegen dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden vor, über die ursprünglich in diesem Jahr ein Urteil gefällt werden sollte.
Immunität von Vanessa Behrendt aufgehoben
Der Landtag Niedersachsen hat erneut die Immunität der AfD-Abgeordneten Behrendt aufgehoben, wie der NDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen sie wegen Volksverhetzung, verhetzender Aussagen und Beleidigungen. Diese richteten sich einmal gegen queere Menschen und die LGBTQ-Flagge („Regenbogenflagge“), aber auch gegen Pädophile und Wir sind auch Menschen insbesondere. Die Verleumdungen gegen WsaM wurden vom Community-Mitglied Consuela zur Anzeige gebracht, woraufhin Behrendt seinen Namen und seine Privatadresse auf X veröffentlichte. Auch deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen die Abgeordnete.
Bundesregierung stimmt Förderung von „Kein Täter Werden“ mit weiteren 10 Millionen Euro zu
Am Donnerstag, dem 06.11., stimmten die Fraktionen der CDU und SPD im Bundestag der Weiterführung des Präventionsprojekts Kein Täter Werden (KTW) für weitere zwei Jahre zu. Die Verlängerung ist einer von vielen Punkten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Damit wird das Projekt in den Jahren 2026 und 2027 so wie in den Vorjahren mit je fünf Millionen Euro finanziert.
Seit 2018 wird die Finanzierung im Rahmen eines Modellvorhabens durch § 65d SGB V geregelt und sollte eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen. Parallel dazu wurde die Therapie in den letzten Jahren von unabhängigen Forschenden der TU Chemnitz evaluiert. Laut Gesetzesbegründung deuten erste Zwischenergebnisse dieser Evaluierung auf „positive Effekte der Modellvorhaben hin“, diese reichen für eine „fundierte Beurteilung“ aber nicht aus. Die Verlängerung wird vor allem damit begründet, dadurch genug Zeit zu bekommen, um die endgültigen Ergebnisse der Evaluation abwarten zu können. Wenn diese vorliegen, soll erneut über eine unbefristete Finanzierung des Projekts diskutiert werden.
Bereits am 09.09. hatte die AfD-Fraktion einen Gesetzesvorschlag zur Verlängerung der Finanzierung des Projektes eingereicht, der zuletzt den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorlag. Dieser Vorschlag ist mit Beschluss des Gesetzes nun obsolet.
Vom 22. bis 24. Oktober kamen 14 der Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz zusammen. Zu den getroffenen Beschlüssen gehörte auch ein Sicherheitspaket für Deutschland. Unter Punkt 7 heißt es dort:
Die Ankündigungen der Bundesregierung zur Verschärfung des Strafrechts ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität. Neben einer deutlichen Erhöhung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten, insbesondere durch pädophile Straftäter, muss insbesondere der dauerhafte Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftaten durch Vereinheitlichung und Zusammenführung aller verfügbaren Daten wirkungsvoll gesteigert werden. Die Aufnahme- und Tilgungsfristen für die Dokumentation von Straftaten mit pädophilem und sexuellem Hintergrund in einfachen und erweiterten Führungszeugnissen müssen verlängert werden. Für verurteilte Sexualstraftäter sollen Betretungsverbote beispielsweise für Schwimmbäder und andere Orte, die ihnen Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten geben, geprüft werden. Für ausländische Sexualstraftäter hat die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung zu führen.
Hierzu stellen wir Folgendes fest:
- Im Bereich Kindesmissbrauch haben inzwischen zahlreiche Studien festgestellt, dass die meisten Täter nicht pädophil sind (siehe u. a. Beier 1998, Knauer 2021, Seto et. al. 2015). Sexualdelikte werden in der Regel nicht zur sexuellen Befriedigung begangen, sondern zum Beispiel, um Gewalt und Macht über das Opfer zu erfahren. In dem Zusammenhang ist der Fokus auf „pädophile Straftäter“ und „Straftaten mit pädophilem und sexuellem Hintergrund“ als problematisch für den Kinderschutz zu bewerten, da es von denjenigen ablenkt, die eigentlich die Mehrheit der Taten begehen und falsche Annahmen über die Motivation von Sexualstraftäter stärkt und verbreitet. Zu verurteilen sind sämtliche Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche, unabhängig von der Motivation oder sexuellen Präferenz des Täters.
- Gleichzeitig trägt die Verknüpfung und Gleichsetzung von Sexualstraftaten mit Pädophilie weiter zur Stigmatisierung und Diskriminierung pädophiler Menschen bei, die sich derartiger Straftaten nicht schuldig gemacht haben.
- Ebenso am Kern der Problematik vorbei geht der Vorschlag, vorbestrafte Sexualstraftäter aus Bereichen wie Schwimmbädern auszuschließen, um ihnen keinen „Anreiz zu weiteren Straftaten“ zu geben. Auch hier scheint der Gedanke dahinterzustehen, dass sexueller Missbrauch passiert, wenn Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit auf Kinder auf entsprechende „Reize“ (Kinder in Badekleidung) treffen und sich nicht mehr kontrollieren können. Tatsächlich findet Missbrauch in den meisten Fällen zu Hause statt, die Täter sind überwiegend Menschen aus der Kernfamilie des Kindes. Darüber hinaus widerspricht der Vorschlag dem Resozialisationsgedanken.
- Härtere Strafen schrecken nicht ab. In den letzten 20 Jahren ist das Sexualstrafrecht, gerade auch im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, mehrfach massiv verschärft worden. Die Anzahl der Taten ist dadurch jedoch nicht gesunken, sondern im Gegenteil sogar gestiegen.
Zusammenfassend handelt es sich bei dem Beschluss um die Befürwortung populistischer Maßnahmen, die nicht nur stigmatisierend gegenüber Pädophilen sind, sondern auch die Prävention von Kindesmissbrauch erschweren, indem Mythen und falsche Vorstellungen über Kindesmissbrauch verbreitet werden. Sinnvollere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch umfassen zum Beispiel Prävention- und Interventionsmaßnahmen (unabhängig von der sexuellen Präferenz der potenziellen Täter), Einführung von Schutzkonzepten in Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, das Aufbrechen missbrauchsbegünstigender Strukturen und Investitionen in Kinder- und Jugendhilfe.
20 Jahre KTW
Vor 20 Jahren startete das Präventionsprojekt „Kein Täter Werden“, das seitdem nicht nur zahlreiche pädo- und hebephile Menschen therapiert, sondern auch die öffentliche Debatte zum Thema Pädophilie maßgeblich beeinflusst hat. Anlässlich des Jubiläums fand letzten Montag eine Veranstaltung an der Charité in Berlin statt, die Lu Erker und Sirius aus dem WsaM-Team besucht haben.
Einen Bericht und Kommentar zu der Veranstaltung von Sirius gibt es auf Kinder im Herzen zu lesen. Max Weber, der die Veranstaltung ebenfalls besuchte, hat auf seinem Blog einen weiteren Bericht veröffentlicht.
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ So steht es seit dem 24. Mai 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Bislang fehlt in der Liste der Merkmale, für die man nicht diskriminiert werden darf, die sexuelle Identität. Dies möchte der Bundesrat nun ändern und beschloss in seiner heutigen Plenarsitzung, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.
Ziel der Verankerung des Diskriminierungsschutzes für sexuelle Minderheiten sei es, „ein Bewusstsein dafür zu fördern, dass die Bekämpfung von Diskriminierung wie etwa LSBTIQ-Feindlichkeit nur erfolgreich sein kann, wenn sie mit Maßnahmen für eine Anerkennung und Förderung der gleichberechtigten und demokratischen Teilhabe aller Menschen und einer Wertschätzung von Vielfalt einhergehen.“ Dabei wird insbesondere auf neuere gesellschaftliche Entwicklungen hingewiesen, wie eine sinkende Akzeptanz nicht heteronormativer Lebensentwürfe, die Errungenschaften der Gleichberechtigung der letzten Jahre gefährden. Die Bundesregierung hat jetzt die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Um eine tatsächliche Änderung des Grundgesetzes zu erwirken, wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat benötigt. Es gibt keine gesetzlich bestimmte Frist, bis wann sich der Bundestag mit dem Vorschlag beschäftigen muss.
Wenn der Vorschlag im Bundestag debattiert werden sollte, wird es mit ziemlicher Sicherheit auch um die Frage gehen, inwiefern sexuelle Identitäten wie Pädophilie dadurch ebenfalls geschützt würden. Schon jetzt äußerte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Günter Krings im Gespräch mit LTO besorgt davon, dass sich „etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen“, und stellt klar: „für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz“. Dabei beschränkt sich der Antrag des Bundesrats lediglich auf geschlechtsbezogene sexuelle Orientierungen, indem der Begriff der sexuellen Identität als „die emotionale, körperliche und/oder sexuelle Anziehung bezüglich des Geschlechts eines Menschen“ definiert und von der Norm abweichende sexuelle Identitäten wie Pädophilie, aber auch zum Beispiel Zoophilie oder Nekrophilie somit explizit ausgeschlossen werden. Die fortgesetzte Diskriminierung dieser sexuellen Identitäten ist also sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Vorschlags gewünscht – für pädophile Menschen insbesondere dürfte sich daher nichts Wesentliches ändern, egal ob der Vorschlag am Ende angenommen oder abgelehnt wird.
Dabei muss klar gesagt werden, dass Schutz vor Diskriminierung für Pädophile nicht gleichbedeutend mit der Legalisierung sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern ist – genauso wenig, wie der Schutz homosexueller Menschen die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Vergewaltigungen bedeutet. Diskriminierung und Gewalt, mit der pädophile Menschen tagtäglich konfrontiert werden, äußert sich zum Beispiel auf folgenden Ebenen:
- Diskriminierungen in der Arbeitswelt, zum Beispiel fristlose Kündigungen bei Bekanntwerden der sexuellen Identität,
- Gegen Pädophile gerichtete Hassrede und Drohungen, die insbesondere auf sozialen Medien und in den Kommentarspalten der klassischen Medien verbreitet sind und meist ungeahndet bleiben,
- Zunehmende Gewalt gegen Menschen, die für pädophil gehalten werden, durch sogenannte „Pädojäger“ und rechtsextreme Gruppierungen, sowie deren Glorifizierung und Zelebrierung in den sozialen Medien,
- Diskriminierung vor Gericht, wenn (vermeintlich) pädophile Menschen für die gleichen Taten härter bestraft werden als (vermeintlich) nicht-pädophile Menschen.
Prostasia löst sich auf
Kürzlich gab die Kinderschutzorganisation Prostasia bekannt, den Betrieb der Organisation ab September dieses Jahres offiziell einzustellen. Die Kinderschutzorganisation war ein Vorreiter für einen sachlich-fundierten Ansatz für den Kinderschutz und engagierte sich bis zu ihrem Ende dafür, Menschenrechte, Sexpositivität und den Schutz von Kindern unter einen Hut zu bringen. Dabei setzte sie sich auch für einen nicht-stigmatisierenden und sachlichen Umgang mit Pädophilen ein, unterstützte dafür den englischsprachigen Selbsthilfechat MAP Support Club und finanzierte auch Forschung zu den Auswirkungen von Kindersexpuppen. Eine Historie der frühen Erfolge und Probleme von Prostasia gibt es zusammengeschrieben auf der Seite des Gründers Jeremy Malcom (🇬🇧).
Als Grund für ihr Ende nennen sie die inzwischen offen feindliche Landschaft gegen ihre Ziele und Mission. So wurden in der Vergangenheit wiederholt eindeutig falsche Behauptungen gegen die Organisation aufgestellt und von reichweitenstarken Influencer:innen verbreitet. Die Angriffe nahmen insbesondere nach einem Interview, das Prostasia 2021 mit dem Soziologie- und Strafrechtsprofessor Dr. Allyn Walker führte zu, nach dem sowohl Walker als auch der Vorstand von Prostasia Opfer von Doxing und Morddrohungen wurden.
In der letzten Nachricht der Organisation betont Prostasia, dass der Kampf trotz allem noch nicht vorbei ist und viele der gesäten Samen nach dem Ende der Organisation weiterwachsen werden. Auch der MAP Support Club wird weitergeführt werden, ebenso wie laufende Forschungsprojekte zu den Auswirkungen von Ersatzmaterialien.
Dennoch verstummt mit dem Ende von Prostasia eine der wenigen Stimmen, die sich unermüdlich für einen besonnenen und wissenschaftlich fundierten Ansatz für einen effektiven Kinderschutz aussprach und dabei auch für einen humanen Umgang mit Pädophilen, die den Missbrauch von Kindern klar ablehnen, einsetzte. Diese Stimme wird in der Zukunft sehr vermisst werden.