Aktuelles
Seit mehreren Jahren plante das Präventionsprojekt für Jugendliche (PPJ) an der Charité zusammen mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) ein Wohnprojekt für sexuell übergriffige Jugendliche im Alter von 12–18 Jahren, bei denen eine Intelligenzminderung und eine Pädophilie festgestellt wurde. Die acht Jugendlichen, die dort betreut werden sollten, sind zum Teil aus mehreren anderen Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche entlassen worden, weil sie sich trotz therapeutischer Unterstützung immer wieder gegen anderen Kindern sexuell übergriffig verhalten haben. Untergebracht werden sollten die Jugendlichen auf einem Bauernhof in der Uckermark in Brandenburg; diesen hätten sie nur in Begleitung verlassen dürfen. Das ursprüngliche Konzept sah außerdem vor, dass 30 % der verfügbaren Plätze für geschlossenen Unterbringungen genutzt werden konnten, um den Jugendlichen bei „fehlender Einsichtsfähigkeit“ mit richterlicher Genehmigung ihre Freiheit zu entziehen. Als weitere Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wurde von Projektinitiator Prof. Klaus Beier zudem die Verwendung von GPS-Armbändern und Medikamenten genannt.
Geplant wurde das Projekt zunächst ohne Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, die nur durch Zufall von den Plänen erfuhr. Darauf bildete sich ein starker Widerstand gegen die Pläne, unter anderem wurde eine Petition gegen das Projekt von 3.500 Menschen unterzeichnet. Wir berichteten im Januar über das Projekt und die Proteste und formulierten in einer eigenen Stellungnahme, warum wir das Projekt für kritisch hielten. Seitdem in der Zwischenzeit ist der Widerstand gegen das Projekt weiter eskaliert, so wurden unter anderem Banner mit diskriminierenden Slogans wie „Kein Platz für Pädophile in unserer Gemeinde“ vor Ort aufgehängt.
Vergangenen Dienstag gaben nun das Jugendministerium Brandenburg, der Landkreis Uckermark und das EJF in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt, dass sie dem öffentlichen Druck nachgeben und das Projekt nicht weiterverfolgt wird. Als Begründung nennen sie, dass den Jugendlichen aufgrund der fehlenden Unterstützung der Bevölkerung nicht die notwendige Ruhe, Sicherheit und Stabilität gewährleistet werden kann.
Für die betroffenen Jugendlichen wird nach Angaben der Projektpartner nach alternativen Lösungen und Standorten gesucht. Ob ein derartiges Projekt in der aktuellen gesellschaftlichen Situation aber überhaupt irgendwo realisiert werden kann, ohne die beteiligten Jugendlichen der Gefahr von Stigmatisierung, Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen auszusetzen dürfte allerdings fraglich sein.
Die Ombudsstelle der öffentlich-rechtlichen Schweizer Medienanstalt SRG.D, zu der auch der Sender SRF gehört, hat sich mit zwei Beschwerden zu einem Medienbeitrag über Pädophilie befasst. Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, an der Zuschauer:innen Programmbeschwerden schicken können.
Der erste Fall behandelt eine Beschwerde zu einem Artikel aus dem April mit der Überschrift „«Ich bin pädophil»: So lebt es sich mit einer strafbaren Neigung“. Der Beschwerdeführer wies – völlig zurecht – darauf hin, dass Pädophilie nicht strafbar ist und kritisierte den Titel damit als „reisserisch und falsch“. Die Redaktion sah diese Kritik ein und änderte den Titel einen Tag nach Veröffentlichung des Artikels zu: «Das war ein grosser Fehler»: So lebt es sich mit Pädophilie. Die Ombudsstelle bestätigte abschließend, dass die Kritik berechtigt war: Der ursprüngliche Titel sei „nicht sachgerecht“ gewesen und trug damit „zu einer falschen Meinungsbildung bei“.
Auf denselben Artikel bezieht sich auch die zweite Beschwerde, geht aber in die entgegenesetzte Richtung. Der Beschwerdeführer sah in dem Versuch, sich dem Thema differenziert(er) anzunähern eine Täter-Opfer-Umkehr und eine „Verharmlosung von paedophilie [sic]“, und ging sogar so weit, von einer Verletzung der Menschenwürde zu sprechen. In einer ausführlichen Stellungnahme argumentierte die Redaktion, dass der Artikel stattdessen zur Prävention von Missbrauch beitragen würde, da es gerade die Tabuisierung von Pädophilie sei, die aus Pädophilen eher Täter machen würde. Allerdings wies die Redaktion auch ausdrücklich darauf hin, dass die Menschenwürde auch für jene gilt, „die mit einer belastenden sexuellen Neigung leben und sich bewusst gegen das Ausleben dieser Impulse entscheiden“. Auch die Ombudsstelle sah in diesen Punkt keine Verfehlung und lobte den Beitrag dafür, dass er es schaffe, „ losgelöst von strafrechtlichen Kategorien auf die Thematik einzugehen und diese in einer - gerade unter präventiven Gesichtspunkten - wertvollen Art und Weise zu enttabuisieren“.
Luxemburgs Innenminister Léon Gloden hat auf Anfrage der Piratenpartei mitgeteilt, ein Gesetz gegen sogenannte „Pädojäger“ zu planen. Dieses Gesetz soll es den Behörden ermöglichen, gegen entsprechende Online-Inhalte, insbesondere Aufrufen zur Selbstjustiz, vorzugehen. Das Gesetz ist als Teil der Umsetzung des Digital Services Act der EU für Luxemburg vorgesehen.
Das Gesetzesvorhaben kam nach einigen Vorfällen brutaler Selbstjustiz durch selbsternannte „Pädojäger“. Besonders viel Medienaufmerksamkeit erhielt ein Fall aus dem vergangenen Monat, in dem ein 19-Jähriger durch eine Gruppe teils jugendlicher Täter gefesselt, gedemütigt und beraubt wurde. Strukturen von selbsternannten „Jägern“ werden unter anderem von Polizei und Geheimdiensten überwacht, wobei auch Verbindungen in gewaltbereite rechtsextreme Netzwerke vermutet werden. Trotzdem wehrt Innenminister Gloden sich dagegen, bei dem Phänomen von einem Trend zu sprechen.
Luxemburg ist damit zusammen mit Österreich eines der ersten Länder, die politisch gegen „Pädojäger“-Netzwerke vorgehen. Österreich hatte im vergangenen März einen Aktionsplan gegen Hasskriminalität beschlossen, nachdem eine Gruppe selbsternannter „Pädojäger“ brutale Gewalt gegen Homosexuelle ausgeübt hatte. In der Debatte darum wurde allerdings immer wieder betont, dass die Opfer in diesen Fällen gar nicht pädophil gewesen seien, was Zweifel daran sät, ob tatsächlich Pädophile durch dieses Gesetz ebenfalls geschützt werden. In Deutschland wird das Thema politisch noch weitestgehend ignoriert, während in der Schweiz nach einem besonders brutalen Fall von Gewalt durch „Pädojäger“ über härtere Gesetze debattiert wurden – die sich allerdings nicht gegen Selbstjustiz-Täter:innen, sondern „gegen Pädophile“ richten sollten.
Allgemeiner Hinweis zum Begriff der „Pädojäger“: obwohl sich entsprechende Gruppen gerne als „Pädophilen-Jäger“ inszenieren, hat deren Handlungen schon alleine, weil die Lockvögel meist Jugendliche sein sollen, mit Pädophilie nichts zu tun. Stattdessen wird der Status der Pädophilen als meistgehasste gesellschaftliche Gruppe genutzt, um Hemmschwellen für Gewalt zu senken, Taten vor sich selber und anderen zu legitimieren und Beifall in sozialen Medien zu bekommen. Die unkritische Übernahme dieser Selbstbezeichnung, die in vielen Medienberichten zu sehen ist, stellt Pädophile als nicht schützenswerte Gruppe dar, die es zu „jagen“ gilt, und ist daher strikt abzulehnen.
Seit einiger Zeit ist eine Umfrage im Umlauf, die wir vorerst aufgrund einiger Vorbehalte nicht offiziell geteilt, bzw. verbreitet haben. Nachdem wir mittlerweile ein persönliches Gespräch mit einem der Durchführenden der Studie hatten und auch, weil die Umfrage sowieso schon auf sämtlichen uns bekannten Plattformen geteilt wurde und daher etwaige Änderungen und Anmerkungen nicht mehr miteinfließen können, haben wir uns dazu entschieden sie ebenfalls noch nachträglich hier für diejenigen zu teilen, die davon noch nichts mitbekommen haben - mit einigen Anmerkungen unsererseits.
Angemerkt haben wir besonders folgende Punkte in unserem Gespräch:
- nicht intuitives Überspringen von Fragen bzw. technische Schwierigkeiten beim Überspringen
- fehlende Antwortmöglichkeit, wenn eine Frage grundsätzlich nicht auf den Beantworter zutrifft
- fehlender Fokus auf romantischer Komponente, obwohl dies eingangs auch erwähnt wird
- hohes Risiko, dass ausgewählte Antwortmöglichkeiten (nachträglich durch Außenstehende oder grundsätzlich) fehlinterpretiert werden können, selbst dann wenn die Durchführenden selbst keine böse Absicht hegen
Unsere Kritik wurde angenommen, besprochen und der Wille gezeigt diese Punkte zumindest bei der Auswertung zu berücksichtigen, bzw. auch rückzumelden und zu notieren als Hinweise für zukünftige Studien. Auch wurde eingeräumt, dass es sinnvoll gewesen wäre, vorab mit MAPs zu sprechen, um solche Fehler von Vornherein zu verhindern.
Hier findet ihr den offiziellen Aufruf zur Studie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Online-Studie der Universität Bonn und Duisburg-Essen zum Thema „Legale Wege und Alternativen für Minor Attracted Persons (MAPs): Umgang mit sexuellen Bedürfnissen und der Einfluss der Persönlichkeit“ ein.
Die Studie wird von Franziska Mathäus M.A., Jeanne Desbuleux, M. Sc. und Johannes Fuß, Prof. Dr. med. durchgeführt.
Die Studie richtet sich an volljährige Personen (Frauen und Männer, mind. 18 Jahre), die sich zu Minderjährigen hingezogen fühlen.
Im Fokus der Studie stehen Strategien zum Umgang mit sexuellen und emotionalen Bedürfnissen bei Menschen, die sich sexuell zu Minderjährigen hingezogen fühlen (Minor Attracted Persons, MAPs).
Ziel ist es, besser zu verstehen, welche legalen und illegalen Wege zur Befriedigung dieser Bedürfnisse gewählt werden – und welche Rolle dabei Persönlichkeitsmerkmale, das individuelle Erleben sexueller Impulse sowie gesetzliche Rahmenbedingungen spielen.
Auch Menschen mit einem sexuellen Interesse an Minderjährigen empfinden das Bedürfnis nach einem Ausdruck ihrer Sexualität. Dieser darf und kann jedoch nur sehr eingeschränkt gelebt werden. Legale Ausdrucksformen sind kaum verfügbar oder wurden durch wiederholte gesetzliche Verschärfungen weiter eingeschränkt – etwa durch die Einführung des § 184l StGB, der den Besitz und Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt.
Diese Entwicklungen erschweren es betroffenen Personen, ihre Sexualität im Einklang mit dem Gesetz zu leben, ohne dass reale Kinder oder Jugendliche zu Schaden kommen (Desbuleux & Fuss, 2023, 2024; Deutscher Bundestag, 2020; Frommel, 2021). Da es in der Regel nicht möglich ist, die eigene Sexualität dauerhaft zu unterdrücken oder vollständig zu ignorieren, sind viele Menschen mit dieser sexuellen Präferenz auf innere Fantasien und Selbstbefriedigung beschränkt. Dies führt häufig zu einem langfristigen inneren Konflikt.
Deshalb ist es wichtig, mehr über existierende legale Strategien zu erfahren, die von betroffenen Personen genutzt werden, sowie über die Auswirkungen jüngster Gesetzesverschärfungen auf deren Lebensrealität.
Die Teilnahme an der Studie ist anonym, dauert etwa 15 Minuten und erfolgt freiwillig. Es werden keine personenbezogenen Daten wie Namen oder IP-Adressen gespeichert. Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und ausschließlich in statistischer Form ausgewertet.
Zur Teilnahme auf Deutsch gelangen Sie über folgenden Link:
https://syskrim.limesurvey.net/648689?lang=de
Zur Teilnahme auf Englisch gelangen Sie über folgenden Link:
https://syskrim.limesurvey.net/648689?lang=en
Für Fragen, Anmerkungen oder Rückmeldungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung unter s82fmath@uni-bonn.de oder info@franziska-mathaeus.de
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!
Ihr Studienteam
Franziska Mathäus, M. A.
Universität Bonn
Johannes Fuß, Prof Dr. med. Jeanne Desbuleux, M. Sc.
Universität Duisburg-Essen
Volksverhetzung gegen Pädophile: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordnete Behrendt
Nachdem die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt vor allem auf X immer wieder Hassbotschaften gegen Wir sind auch Menschen sowie pädophile Menschen im Allgemeinen verbreitet hat, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Volksverhetzung. Darüber berichtete unter anderem der NDR. Darüber hinaus wird gegen Behrendt außerdem wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten ermittelt, da sie ebenfalls auf X die Privatadresse eines pädophilen Communitymitglieds öffentlich verbreitet hat. Die Ermittlungen erweitern ein bereits seit letzten Oktober laufendes Verfahren gegen die Abgeordnete, in dem ihr zudem Hassbotschaften gegen queere Menschen vorgeworfen werden.
Politisch hatte Behrendt das Thema auch immer wieder in den niedersächsischen Landtag eingebracht, wobei sie das Thema regelmäßig instrumentalisierte, um gegen andere von der AfD abgelehnte Minderheiten und politische Gegner zu hetzen. Auch das Projekt Wir sind auch Menschen war dabei immer wieder Thema.
Am Donnerstag hat das Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Innere Angelegenheiten seine Änderungswünsche für die Neufassung des Rahmen des Rates über die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern veröffentlicht. Wir begrüßen diese Initiative grundsätzlich. Viele der Änderungen sind aus Kinderschutzgründen sinnvoll und notwendig. Ein Teil der Initiative ist eine Neufassung des Begriffes der „Kinderpornographie“. So wird dieser unter anderem durch den Begriff „Missbrauchsmaterial“ („Child Sexual Abuse Material“) ersetzt. „Missbrauchsmaterial“ beschreibt aus unserer Sicht deutlich besser den Grund, warum diese Inhalte verboten sind. Es geht gerade nicht darum, ob etwas pornographisch ist, sondern, dass dadurch Kinder missbraucht werden. Dieser neue Begriff wird außerdem deutlich weiter gefasst. Manche dieser Erweiterungen sind aus unserer Sicht sinnvoll, wie zum Beispiel die Erstellung sogenannter sexualisierter Deepfakes, also virtuelles „ausziehen“ realer Kinder. Daneben gibt es leider auch Ergänzungen in der neuen Definition, die wir als problematisch ansehen, da es sich dabei um die Kriminalisierung rein fiktiver Dinge handelt. Explizit erwähnt werden hierbei Inhalte, die Virtual und Argumented Reality nutzen oder mittels KI erstellt werden. Ähnlich fragwürdig ist aus unserer Sicht die neu Formulierung Lit. b), die jetzt „any representation, by whatever means, of the intimate parts of a child for primarily sexual purposes“ als Child Sexual Abuse Material definiert werden. Zusammengenommen mit Rectical 11 aus der Vorarbeit der Kommssion, in der diese Ergänzung erklärt wird, ist es wahrscheinlich, dass darunter auch Nachbildungen in Form von Puppen und ähnliche Dinge fallen.
Aus unserer Sicht ist es erforderlich diese Dinge in soweit zu begrenzen als dass es echte Kinder betrifft. Zum einen um eine (weitere) Überarbeitung der Polizeibehörden zu vermeiden. Zum anderen aber auch um die Rechte von Pädophilen wie das Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung und dem Recht der Kunstfreiheit zu entsprechen. Diese werden hier scheinbar gänzlich ignoriert.
Explizit begrüßen wir hingegen das vorgeschlagene Amendment 3 des Ausschusses, das den Begriff „paedophile manuals“ durch den akkurateren Begriff „instruction manuals on how to sexually abuse children“ ersetzen soll. Ersterer ist zutiefst stigmatisierend gegenüber Pädophilen ist, da er Kindesmissbrauch und Pädophilie gleichsetzt, letzterer nicht.
Gemäß der Übersicht über den aktuellen Vorgang befindet sich der Gesetzesentwurf jedoch noch in einer sehr frühen Phase. So befindet sich z.B. das Parlament noch in der Findung einer gemeinsamen Position. Die erste Lesung im Parlament soll am 16.6.2025 stattfinden. Dann werden Änderungsanträge eingebracht, diskutiert und beschlossen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Hat man sich auf eine gemeinsame Position geeinigt, verhandelt die Kommission, das Parlament und der Rat das Gesetz, um eine Einigung zu erzielen. Auch müsste danach das ganze erst noch in Nationales Recht eingebaut werden. Es würde nicht sofort gelten.
Für die laufende Verfassungsbeschwerde sind die Folgen schwer abzuschätzen. Grundsätzlich gilt dass höher liegendes Recht niedriger liegendes Recht schlägt. Eine Ablehnung des 184l StGB durch das BVerfG auf Grundlage der UN Declaration der sexuellen Menschenrechte in Form des Rechts auf Sexuelle Selbstbestimmung würde eine Umsetzung der Richtline, mit Verbot der Puppen, also verunmöglichen. Es ist jedoch noch nicht sicher ob und wenn ja aus welchem Grund das BVerfG den 184l StGB für nichtig erklärt wenn dies zum Beispiel durch seine Unbestimmtheit, also der Unklarheit was von diesem betroffen ist oder nicht geschieht so stände dieses Urteil einem erneuten Versuch durch die Bundesregierung nichts im Weg. Dies wäre jedoch auch ohne die Neudefinition nicht anders. Dann bräuchte es potenziell eine weitere Beschwerde.
Stellungnahme zur Antwort des Landtags Niedersachsen auf eine weitere Kleine Anfrage der AfD
Im Anschluss an einen im Parlament gescheiterten Antrag stellten die AfD-Abgeordneten Stephan Bothe und Vanessa Behrendt bereits im März eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Niedersachsen, in der es unter anderem um die Haltung des Landtags zu Grundrechten pädophiler Menschen als auch konkret um „Wir sind auch Menschen“ (WsaM) geht. Die Fragen zielen dabei offensichtlich darauf ab, Pädophile als in einer Gesellschaft absolut inakzeptabel zu charakterisieren und jede Form einer sachlichen Auseinandersetzung zu skandalisieren. Bereits vergangenen Dezember stellten die AfD eine ähnliche Kleine Anfrage, deren Beantwortung wir überwiegend positiv bewertet haben. Dies wurde von der AfD in darauf folgenden Parlamentsdebatten genutzt, um die Landesregierung zu diffamieren und ihre Integrität zu hinterfragen.
Die nun vorliegende Beantwortung der zweiten Kleinen Anfrage bewerten wir deutlich negativer. Zwar verweist die Regierung in ihrer Antwort auf die Frage, durch „welche Maßnahmen“ die Landesregierung WsaM bekämpft auf ihre Antwort aus der vorigen Kleinen Anfrage, in der sie das Projekt verhalten positiv bewertete. Gleichzeitig positioniert sie sich aber ablehnend zu unserer Forderung nach der Inklusion auch pädophiler Menschen in den Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf sexuelle Neigungen, die mit dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen – insbesondere von Kindern – kollidieren könnten, kommt aus grund- und strafrechtlichen Gründen nicht in Betracht“, schreibt die Landesregierung. Dabei bleibt unklar, inwiefern ein Schutz vor Diskriminierung für pädophile Menschen, die ihre Sexualität bewusst gerade nicht an vulnerablen Gruppen ausleben, mit Kinderschutz in Konflikt stehen. Stattdessen heißt es, gesellschaftliche Unterstützung solle sich lediglich auf den „Zugang zu therapeutischer Begleitung“ beschränken. Pädophile, denen zum Beispiel gekündigt wird, nachdem ihre sexuelle Orientierung bekannt wird, bleiben so weiterhin ungeschützt diskriminierenden Behandlungen ausgesetzt.
Auch, wenn es um die Einordnung der rechtlichen Situation zu Fiktikpornografie und Ersatzmaterialien geht, schreibt die Regierung lediglich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf „derzeit nicht gesehen“ wird. Damit akzeptiert die Regierung zwar einerseits, dass der Besitz nicht-wirklichkeitsnaher fiktiver Kinderpornografie derzeit legal ist, sieht andererseits aber in dem Verbot von Kindersexpuppen, gegen das derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden laufen, ebenfalls kein Unrecht. Eine Begründung für diese Haltung wird nicht gegeben. Generell wirken die Antworten in vielen Bereichen eher ausweichend. Eine klare Positionierung gegen die menschenfeindliche Ideologie der inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD und ein Bekenntnis für die Grundrechte auch pädophiler Menschen fehlt damit.
Abschließend sei noch klargestellt, dass es keine Verbindung zwischen der K13 und WsaM gibt und wir die Ziele der K13, anders als in der Anfrage der AfD und der Antwort der Landesregierung impliziert, nicht teilen.
Im Informationsbereich haben wir einen neuen Text zu der Frage Was sind MAPs? veröffentlicht. Auch, wenn der Begriff im Deutschen nicht ganz so geläufig ist, kommt er in der deutschsprachigen Berichterstattung immer mal wieder vor, so zum Beispiel im Rahmen einer Kontroverse um den Christopher Street Day 2022. Gleichzeitig existieren viele Falschinformationen zu dem Begriff und keine wirklich sachliche Aufklärung, was damit eigentlich gemeint ist. Mit dem Informationstext hoffen wir, dazu beizutragen, diese Lücke zu schließen.
Auf Wir sind auch Menschen beobachten wir seit einigen Monaten eine drastische Zunahme von Hassbotschaften mit offensichtlich rechtsextremen Hintergrund. Nun hat auch der Bundesverfassungsschutz gegenüber dem SWR bestätigt, dass das Thema Pädophilie zunehmend Bedeutung unter Rechtsextremen gewonnen hat. Darüber berichtete auch die Tagesschau.
Besonders beliebt ist in dem Zusammenhang ist das sogenannte „Pädo-Hunting“. Dabei geht es eigentlich gar nicht um Pädophilie, stattdessen werden Menschen, die mit Minderjährigen angeblich eine Beziehung anfangen wollen, in eine Falle gelockt. Bei Gruppen mit rechtsextremem Hintergrund endet dies oft in schwerer Gewalt, wie erst vor kurzem ein Fall in Österreich zeigte.
Der gesellschaftlich legitimierte Hass gegen Pädophile wird generell laut Verfassungsschutz immer mehr von der rechtsextremen Szene benutzt, um für Mitglieder zu werben und Menschen zu Gewalttaten zu motivieren. Ziele sind dabei eigentlich häufig Homosexuelle und queere Menschen, denen Pädophilie vorgeworfen wird, um damit auch extreme Gewaltanwendung an ihnen scheinbar zu legitimieren.
In einer Pressekonferenz gaben Bayerns Justizminister Eisenreich und Innenminister Herrmann heute bekannt, eine große Plattform für den Austausch von kinderpornografischen Videos abgeschaltet zu haben. Die 2022 ins Leben gerufene Plattform mit den Namen Kidflix soll laut Angaben der Staatsanwaltschaft vor ihrer Abschaltung fast 100 000 Videos für etwa zwei Millionen registrierte Nutzer:innen bereitgestellt haben.
Brisant an dem Fall ist, dass laut Informationen des Spiegels die Ermittler:innen bereits im Frühjahr 2022, also kurz nach dem Start der Plattform, Zugriff auf die Server erlangen konnten. Dies bedeutet also, dass sich die Ermittlungsbehörden entschlossen haben, drei Jahre lang die Plattform nicht abzuschalten – laut eigenen Angaben, um dabei mehr Verdächtige identifizieren zu können. Gebracht hat das nicht viel, in internationalen Ermittlungen konnte am Ende lediglich ein verschwindend geringer Anteil von 1400 Tatverdächtigen identifiziert werden. Fast alle Nutzer:innen, sowie die Administratoren der Plattform, konnten der Strafverfolgung bisher entgehen.
Eisenreich selber betonte in der Pressekonferenz: „Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht das unfassbare Leid eines Kindes“. Umso unverständlicher ist es, dass der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über diese Plattform nicht frühzeitig, sondern erst nach drei Jahren Einhalt geboten wurde. Dabei ist es keine Seltenheit, dass Ermittlungsbehörden weltweit sich aktiv an der Verbreitung von Kinderpornografie beteiligen: so wurde 2017 das weltweit größte Darknet-Forum für Kinderpornografie fast ein ganzes Jahr lang von der australischen Polizei betrieben, die ähnliches mit einem anderen Forum schon 2014 gemacht hatte. 2015 übernahm das FBI den Betrieb der kriminellen Plattform Playpen für zwei Wochen, und verbesserte in dieser Zeit sogar das „Angebot“, indem sie technische Fehler behoben und die Seite schneller und leichter zugänglich machten. Auch in Deutschland wurde die Polizei mehrfach dafür kritisiert, dass sie der Verbreitung von Kinderpornografie meist tatenlos zusieht.
In den Medien wird das Vorgehen der Polizei bisher nicht hinterfragt und stattdessen deren Rechtfertigungen unkritisch übernommen. Es dominieren vor allem hetzerische Narrativen von einem Schlag gegen ein „Pädophilen-Netzwerk“ oder eine „Pädophilen-Plattform“, was Pädophilie mit derartigen Straftaten gleichstellt und außerdem allen Pädophilen ein Interesse an kinderpornografischen Material unterstellt.