News vom 26.12.2023

In Hessen kam es vor einigen Tagen zu Durchsuchungen von 53 Wohnungen durch die Polizei, bei denen aufgrund des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie insgesamt 540 Datenträger beschlagnahmt wurden. Fünf Personen wird auch sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bei einer Person wurde hierbei zudem eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild gefunden. Ein Umstand, auf den sich natürlich die BILD, aber auch diverse anderen Zeitungen sofort gestürzt haben. In Überschriften von entsprechenden Artikeln heißt es unter anderem „Kindersexpuppe bei hessenweiter Razzia sichergestellt“ oder „Polizei findet Kinder-Sexpuppe bei Pädophilem“. Wir erinnern uns nochmal, eine Kindersexpuppe ist ein reines Objekt ohne menschliche Empfindungen. Es wird der Eindruck erweckt, nicht Besitz/Verbreitung von Kinderpornografie oder sexueller Kindesmissbrauch (Dinge, die tatsächlich Kindern schaden) werden hier als schlimm angesehen, sondern vielmehr die sexuelle Neigung zu Kindern, hier repräsentiert durch die erwähnte Sexpuppe. Es scheint zudem, als sollte durch das Hervorheben dieses einen Falls, bei dem ein (mutmaßlicher) Straftäter eine solche Puppe besessen hat, auch das Verbot jener Puppen nachträglich rechtfertigt werden. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Einzelfall, der nichts darüber aussagt, ob die fragliche Personwegen dieser Puppe straffällig wurde und vielleicht im Gegenteil trotz dieser.