News vom 13.03.2025

2021 stellte die damalige Große Koalition den Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen unter Strafe. 2022 erreichten das Bundesverfassungsgericht dazu zwei Verfassungsbeschwerden, die beide vom Gericht zur Entscheidung angenommen wurden und es damit schon einmal weiter geschafft haben als 95 % aller Verfassungsbeschwerden. Auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts wurden nun beide Beschwerden unter den geplanten Entscheidungen für 2025 gelistet – nach Jahren des Wartens ist also endlich mit einer Entscheidung im Laufe des Jahres zu rechnen.

In den letzten Jahren hat das Verbot viel unnötiges Leid erzeugt, wurde durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse deutlich infrage gestellt und vor allem von Jurist:innen immer wieder scharf als unverhältnismäßig und unmenschlich kritisiert. Auch, wenn ein Erfolg der Beschwerden nicht garantiert ist, ist es schon einmal ein wichtiger Schritt, dass sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt mit Fragen der Grundrechte Pädophiler beschäftigt. Die Beschwerden werden vom Zweiten Senat verhandelt.