News vom 22.01.2025

Anlässlich zweier Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) verfasste Fachanwältin Dr. Jenny Lederer einen wissenschaftlichen Aufsatz in der Zeitschrift „StV -Strafverteidiger“. Der Aufsatz kritisiert das Verbot scharf. Dr. Lederer sieht darin ein Beispiel für eine „geradezu irrationale und nicht-evidenzbasierte“ Kriminalpolitik, die sämtliche wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Während das Verbot auf Argumenten wie einer vermeintlichen Senkung der Hemmschwelle für realen Missbrauch basiert, für die es keine Evidenz gibt, werden gleichzeitig wissenschaftliche Ergebnisse ignoriert, die darauf hindeuten, dass Puppen sogar missbrauchspräventive Wirkung haben können.

Der besondere Unwille des Gesetzgebers, sich mit wissenschaftlichen Evidenzen auseinanderzusetzen, zeige sich auch daran, dass die fast einstimmige Kritik der Sachverständigen an dem Verbot und eine Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ignoriert wurde. Gleichzeitig wurden keine Bemühungen umgesetzt, um die Wirkung des Gesetzes zu evaluieren.

Weiterhin kritisiert Dr. Lederer, dass mit dem Verbot nicht mehr schädliches Verhalten, sondern vor allem Fantasien verboten werden sollen, die als „unsittlich“ gelten:

Das als „pervers“ und „widerlich“ Ausgemachte und Stigmatisierte wird nun kriminalisiert. Und zwar sehenden Auges, dass es keine abschließenden empirischen Erkenntnisse zu der Auswirkung der Verwendung solcher Objekte im Zusammenhang mit tatsächlichen Missbrauchshandlungen an Kindern gibt. Maßgeblich ist „der Eindruck, dass zumindest das Risiko besteht“

Insgesamt kommt Dr. Lederer zu dem Schluss, dass die Strafvorschrift „menschenverachtend“ ist und „nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und dem Anspruch eines Gesetzgebers“ entspricht.

Eine Kurzzusammenfassung des Beitrags kann bei LTO abgerufen werden.