News vom 19.11.2022
Der Nationalrat beschäftigte sich vergangenen Freitag mit einem Antrag der Freiheitlichen für ein strafrechtliches Verbot des Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen sowie von Anleitungen zum Kindesmissbrauch. Erst letzten Monat ist dieser Antrag vor dem Justizausschuss verhandelt worden, mit dem Ergebnis, dass die Prüfung eines möglichen Verbots gefordert wurde.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch der Nationalrat. So wurde der Antrag auf ein sofortiges Verbot zwar abgelehnt, gleichzeitig aber einstimmig beschlossen, mögliche Verbote prüfen zu lassen. Laut Agnes Sirkka Prammer von den Grünen stellt dies sogar eine Erweiterung des ursprünglichen Antrags dar, da somit auch eine grundsätzliche Überarbeitung und Verschärfung der Strafmaße geprüft werden könne.
Insgesamt war der Tenor in der Parlamentsdebatte deutlich für ein Verbot. Rosa Ecker von der FPÖ, die den ursprünglichen Verbotsantrag eingebracht hatte, behauptete in Bezug auf Kindersexpuppen etwa fälschlicherweise, der wissenschaftliche Konsens sei, dass diese „die Fantasien und Fixierung der Pädophilen eher verstärken“ würden und damit als gefährlich zu bewerten seien. Tatsächlich gibt es erst eine einzige empirische wissenschaftliche Untersuchung zu der Frage, welche zu gänzlich anderen Ergebnissen kommt. Dennoch schlossen sich die meisten Redner ihrer Position an. Lediglich der NEOS-Mandatar Johannes Margreiter äußerte sich kritisch und warf die Frage auf, ob der Erwerb einer Puppe mit einer verbrecherischen Absicht gleichzusetzen sei.
Der Entschluss des Nationalrats fordert die Bundesregierung und insbesondere das Justizministerium auf, Verbote von Kindersexpuppen und Anleitungen von Kindesmissbrauch zu prüfen und außerdem grundsätzlich zu prüfen, ob das Pornographiegesetz dem Schutz von Kindern und Jugendlichen noch gerecht werde.