News vom 22.10.2022
Der Justizausschuss in Österreich hat in einer Sitzung am 19.10. die Prüfung eines möglichen Verbotes des sogenannten „Pädophilen-Handbuchs“ sowie von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen einstimmig beschlossen. Der zugehörige Antrag mit der Nummer 2660/A(E) ist bereits am 15.06. in den Ausschuss eingebracht worden. Die Umsetzbarkeit entsprechender Gesetze wird nun von der Justizministerin im weiteren Verfahren geprüft.
Angelehnt ist dieser Vorstoß offensichtlich an die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in Deutschland, wo zuletzt neue Gesetze in Kraft getreten sind, die beide Inhalte unter Strafe stellen. Das sogenannte Pädophilen-Handbuch (eine treffendere und weniger stigmatisierende Bezeichnung wäre „Missbrauchshandbuch“) ist ein 1000-seitiges PDF-Dokument, das angeblich die Durchführung von sexuellem Kindesmissbrauch in allen Details beschreiben soll. Seit dem 22.09.2021 steht schon der Besitz derartiger Texte nach § 176e StGB in Deutschland unter Strafe, wobei die Definition dessen, was eine strafbare Anleitung darstellt, bewusst weit gefasst und im Einzelnen noch ungeklärt ist.
Bei kindlichen Sexpuppen wiederum stehen Besitz, Erwerb und Verbreitung seit dem 01.07.2021 nach § 184l StGB unter Strafe. Zuvor hatte Dänemark im Jahr 2020 derartige Puppen unter Strafe gestellt. Österreich wäre damit das dritte EU-Land, in dem entsprechende Puppen verboten wären. Dabei gibt es bis heute keine eindeutigen Erkenntnisse über die Folgen eines Verbotes von kindlichen Sexpuppen, und keine Bemühungen seitens der EU-Regierungen, entsprechende Forschung zu finanzieren. Ein laufendes, privat finanziertes Forschungsprojekt der Prostasia Foundation wird erst in den nächsten Jahren zu Ergebnissen kommen. Die Planung eines Verbotes in Österreich scheint aber, genauso wie in Deutschland, nicht an Evidenz oder die Ergebnisse von Forschungsprojekten geknüpft zu sein.