News vom 18.07.2026
Am 2. Juli veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil, in dem es zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Kindersexpuppen zurückwies. Die Entscheidung fiel nicht-einstimmig mit 6:2 Stimmen aus, Richter Offenloch kritisierte das Urteil in einem eigenen Sondervotum. Wir haben uns mit der Urteilsbegründung nun ebenfalls auseinandergesetzt und eine ausführliche Stellungnahme dazu veröffentlicht.
Das Urteil ist ein schwerer Schlag einerseits für Puppenbesitzende und Pädophile, aber auch für Grund- und Minderheitenrechte in Deutschland generell. In Bezug auf Puppen bleibt die Strafbarkeit unverändert bestehen. Dabei scheint das BVerfG selber Probleme zu haben, zwischen Puppen und echten Kindern zu unterscheiden, und behauptet auf äußerst dünner Grundlage, dass die Verfügbarkeit von Kindersexpuppen die Menschenwürde von Kindern verletzen würde. Zudem legitimiert das Gericht das Verbot mit einer nicht auszuschließenden Gefährlichkeit, die von Puppen ausgehe, auch wenn sich dies aber (wie es das Gericht selber zugibt) nicht empirisch belegen lässt. Bemerkenswerterweise beruft sich das Gericht hier nicht auf fachliche Gutachten, sondern zitiert Quellen mit teils fragwürdiger Seriosität wie rtl.de und SAT.1, wo Einzelpersonen wie Prof. Klaus Beier und Dr. Elisabeth Quendler-Adamo von Kein Täter Werden unbewiesene Befürchtungen zu Puppen geäußert haben. Diese Quellen werden höher gewertet, als mehrere wissenschaftliche Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen gekommen sind.
Die Wirkung des Urteils geht aber weit über das Puppenthema an sich hinaus. Das Urteil legt die Basis für weitere, hoch invasive Grundrechtseingriffe gegen Pädophile. Besonders erschreckend ist hier, dass es laut Urteil Pflicht des Staats sei, zu verhindern, dass Kinder „zum Objekt der Sexualität von Erwachsenen“ werden, was nichts anderes ist, als ein Aufruf zur staatlichen Auslöschung pädophiler Gedanken. Das Urteil beruft sich hier auf einen vermeintlichen best practice in der Behandlung Pädophiler, der angeblich aus der völligen Unterdrückung der Sexualität besteht.
Auch an anderer Stelle reproduziert das Urteil gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen Pädophile, indem etwa behauptet wird, dass Pädophilie die Persönlichkeit negativ verändern könne. Insgesamt betrachtet sieht das Urteil die Auslöschung der Pädophilie als legitimes Ziel an, während sämtliche Grundrechte für Pädophile grundsätzlich anfechtbar werden, solange eine vermeintliche Notwendigkeit für den Kinderschutz konstruiert werden kann. Dass das Verbot dabei selbst potenziell schädliche Auswirkungen für den Schutz von Kindern haben kann, wird dabei ausgeblendet. Der Kriminalisierung weiterer, bislang noch legaler Alternativen zur Bedürfnisbefriedigung für Pädophile steht damit dem Urteil nach nichts mehr im Wege, und selbst menschenverachtende Maßnahmen wie Zwangskastrationen für Pädophile scheinen mit der Urteilsbegründung nicht mehr undenkbar.
Und auch für die Grundrechte in Deutschland hat das Urteil ganz fundamentale Implikationen. Zum einen schafft das BVerfG mit dem Urteil effektiv das Konzept eines absolut geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung ab. Wenn selbst die private Masturbation mit Sexspielzeugen nicht in diesen Kernbereich fällt und damit nicht grundsätzlich vor staatlichen Eingriffen geschützt ist, bedeutet das konkret, dass der Staat prinzipiell sämtliche Aspekte des Sexuallebens der Bürger:innen in der Zukunft kontrollieren kann. Damit scheint in der Zukunft zum Beispiel ein Verbot von einvernehmlichen BDSM und anderen Sexualpraktiken, die für unmoralisch oder gefährlich gehalten werden, für grundsätzlich möglich.
Je stärker stigmatisiert eine Minderheit ist und je größer ein gesellschaftlicher Bestrafungswille ist, desto wichtiger werden die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte. Die Stärke der Grundrechte entscheidet sich nicht daran, wie sehr die gesellschaftlich dominante Mehrheit geschützt wird, sondern genau daran, wie sehr auch universell verabscheute Minderheiten wie Pädophile geschützt werden. Das BVerfG hat den Grundrechten in Deutschland mit dem Urteil hier einen Bärendienst erwiesen, indem es den Standard für Grundrechtseingriffe auf ein Minimum reduziert hat. Wenn selbst ein Interview mit einem angeblichen Experten im Privatfernsehen ausreicht, um eine vermeintliche Gefährlichkeit einer ganzen Minderheit trotz mehrerer gegenläufiger Belege zu begründen, dann lassen sich letzten Endes alle Grundrechte mit minimalem Aufwand anfechten und auflösen. Falls die AfD, die immer wieder behauptet, dass die Rechte queerer Menschen eine Gefahr für Kinder seien an die Macht kommt, sind dank des Urteils zum Beispiel auch weitreichende Grundrechtseinschränkungen für Homosexuelle und Transpersonen denkbar.
Unsere gesamte Stellungnahme, in der wir ausführlich auf die wichtigsten Argumente des BVerfG eingegangen sind, gibt es hier zum Weiterlesen.