News vom 30.11.2025
Der Fall einer Sexpuppe mit kindlichem Aussehen, die auf dem Online-Marktplatz des asiatischen Händlers Shein angeboten wurde, beschäftigt inzwischen die höchsten Ränge der europäischen Politik. Ende Oktober wurde die französische Verbraucherschutzbehörde auf das Angebot aufmerksam gemacht, die Anzeige erstattete. Frankreichs Regierung sperrte Shein daraufhin kurzzeitig und forderte von der EU-Kommission ein härteres Vorgehen gegen den Händler. Auch andere Händler, darunter AliExpress, Temu und Joom gerieten in das Visier der französischen Regierung, nachdem dort teils ähnliche Angebote gefunden wurden. In Frankreich fallen Sexpuppen mit kindlichem Aussehen unter die Definition von Kinderpornografie, womit der Verkauf, aber auch schon der Besitz solcher Puppen dort verboten sind.
Etwa zeitgleich erstattete die schwedische Kinderschutzorganisation ChildX Anzeige gegen Amazon und zwei weitere Onlinehändler, die ebenfalls kindliche Sexpuppen verkauft haben sollten. Vergangene Woche forderten im schwedischen Parlament daraufhin Politiker:innen sämtlicher politischer Strömungen ein härteres Vorgehen gegen Handelsplattformen, die Kinderpuppen verkaufen. Die Regierung in Schweden stimmte dem am Freitag zu und erwägt unter anderem mögliche Netzsperren für betroffene Online-Plattformen. Begründet wird dies damit, dass der Verkauf kindlicher Sexpuppe angeblich Kindesmissbrauch normalisieren würde.
Auf EU-Ebene wiederum forderte das EU-Parlament die EU-Kommission diese Woche auf, schneller und härter gegen Online-Plattformen wie Shein vorzugehen. Bestehende Gesetze wie der Digital Services Act sollen konsequenter umgesetzt werden, um die Händler in ihre Schranken zu weisen. Gleichzeitig startete die EU-Kommission eine Untersuchung und forderte Shein auf, detailliert zu erklären, wie der Händler den Schutz von Minderjährigen sicherstellen würde. Dass „Kinderpornografiepuppen“, wie sie im Beschluss des Parlaments genannt werden, „gefährliche Güter“ sind, wurde dabei in der Debatte von keiner Seite mehr infrage gestellt. Stattdessen wurden die Puppen regelmäßig in einem Atemzug mit gefährlichen Waffen genannt, die auf den Marktplätzen der Onlinehändler ebenfalls angeboten worden sein sollen.
Bislang gibt es immer noch keine empirischen Belege dafür, dass Puppen mit kindlichem Aussehen eine schädliche Wirkung haben. Gegen das Verbot dieser Puppen in Deutschland liegen dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden vor, über die ursprünglich in diesem Jahr ein Urteil gefällt werden sollte.