Negativ-Beispiel #33
Eine solche offene Formulierung lädt zu Auslegungsstreitigkeiten ein, die niemand will und führt zu Schwierigkeiten, wenn wir sicherstellen wollen, dass sich nicht etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen, denn für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz.