Negativ-Beispiel #24
Die unbefristete Aufnahme [in das erweiterte Führungszeugnis] ist dadurch gerechtfertigt, dass Verurteilte mit einer pädosexuellen Neigung diese nicht nach einer bestimmten Zeit ablegen. Vielmehr besteht eine solche Neigung in der Regel dauerhaft fort. Als Neigung ist Pädophilie nicht „heilbar“, sondern lediglich über das Erlernen von Strategien zur Verhaltens- und Impulskontrolle beherrschbar. Entscheidend für den über das erweiterte Führungszeugnis zu bewirkenden Schutz von Kindern vor sexuellen Gefährdungen ist nicht die Schwere der in der Vergangenheit liegenden Tat, sondern die in der Tat zum Ausdruck kommende Neigung und die sich daraus ergebende Gefahr durch künftiges Verhalten.