News vom 02.09.2026
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt ist vom Landgericht Braunschweig nur teilweise zugelassen worden. Behrendt war im Februar diesen Jahres u. a. wegen Volksverhetzung, Beleidigung und gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten angeklagt worden, nachdem sie auf der Plattform X mehrmals sowohl gegen queere Menschen als auch gegen Pädophile (insbesondere direkt gegen WsaM) gehetzt hatte. Zudem hatte sie den Klarnamen sowie die Anschrift von Community-Mitglied Consuela veröffentlicht, nachdem dieser sie angezeigt hatte.
In vier von sieben Fällen geht die Strafkammer des Landgerichts Braunschweig nun davon aus, dass sich Behrendt der Beleidigung schuldig gemacht haben könnte, zudem besteht ein hinreichender Tatverdacht wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten. Volksverhetzung sah die Kammer jedoch in keinem Fall. Verhandelt werden soll vor dem Amtsgericht Helmstedt.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen widerspricht der Auffassung des Gerichts und hat bereits Beschwerde eingelegt.