News vom 26.06.2026

In Kürze ist es soweit: im Wochenausblick des Bundesverfassungsgerichtes für die 27. Kalenderwoche sind die Entscheidungen zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Aktenzeichen 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) für den kommenden Donnerstag, 2. Juli 2026 aufgelistet. Somit kommt die Entscheidung auf den Tag genau vier Jahre, nachdem die Beschwerden beim BVerfG eingereicht wurden.

Falls sich dieser Termin nicht kurzfristig ändert, wird die Entscheidung am 02.07.2026 ab 09:30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbar sein.