News vom 17.01.2026

Ein gelernter Kinderpfleger aus Lüdenscheid hatte sich entschieden, seinen Job aufzugeben, nachdem er festgestellt hatte, dass er pädophil ist. Daraufhin meldete er sich bei der Agentur für Arbeit, um einen neuen Job zu finden, und nannte seine Pädophilie als Grund für die Aufgabe seines bisherigen Berufes. Der zuständige Abteilungsleiter informierte daraufhin die Kriminalpolizei – ohne, dass es konkrete Hinweise auf Straftaten gab. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, dass Smartphone des Mannes wurde sichergestellt. Auf dem Handy wurden zwar 26 kinderpornographische Bilder gefunden, diese Bilder waren jedoch „eindeutig fiktionale Darstellungen – eher comic-artig“, und somit im Besitz legal. Nach Einsicht in die Dateien plädierte die Staatsanwältin auf Freispruch, mit der Begründung: „Das erfüllt keinen Straftatbestand.“ Der Richter sprach den Beschuldigten daraufhin frei.

Der Fall lässt - nicht zum ersten Mal - enorme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit Pädophilen aufkommen. Es ist fraglich, der Arbeitsvermittler die persönlichen Daten des Mannes überhaupt hätte preisgeben dürfen. Die Weitergabe von persönlichen Daten durch Behörden unterliegt ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Die Anwältin des Mannes zweifelte daher die Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung an. Dass der Verdacht auf Besitz von Kinderpornographie nur damit begründet wird, dass die verdächtigte Person pädophil ist, ist leider kein Einzelfall. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat diskriminierende Vorgehensweisen dieser Art in der Vergangenheit bereits legitimiert.

Der Fall sendet zudem ein sehr problematisches Signal an alle Pädophilen. Den Ermittlungsbehörden scheint es egal zu sein, ob wir uns tatsächlich straffällig verhalten oder nicht. Wir werden regelmäßig unter Generalverdacht gestellt. Aber sind es nicht genau solche Vorgehensweisen von Ermittlungsbehörden, wodurch die Risikofaktoren für die Nutzung von Missbrauchsabbildungen sogar eher erhöht werden?