News vom 23.12.2025
Ein neuer Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, Internetprovider zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und weiteren Metadaten der Nutzer über einen Zeitraum von drei Monaten zu verpflichten. Es handelt sich somit um einen neuen Versuch, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Der Entwurf wurde am vergangenen Freitag zur Abstimmung an die weiteren Ministerien verschickt.
Hubig begründete den Entwurf mit der Bekämpfung von Kriminalität im Netz. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte sie gegenüber der Bild am Sonntag.
Aus der Opposition kommt Kritik an dem Vorschlag. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte etwa der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem Stern.
Der neue Gesetzesentwurf geht sogar noch weiter, als nur die Speicherung von IP-Adressen vorzusehen. Auf „Sicherungsanordnung“ sollen Anbieter auch verpflichtet werden dürfen, Verkehrs- und Standortdaten sowie E-Mail-Adressen zu speichern. Dies betrifft auch Over-The-Top-Dienste wie z.B. Messenger.
Es handelt sich bereits um den dritten Versuch, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen. Das erste, 2007 beschlossene Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Der zweite Versuch erfolgte 2015, wurde jedoch 2023 ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nun folgt also der dritte Anlauf.
Was würde die Vorratsdatenspeicherung für Pädophile (auch im Anti-Contact-Bereich) bedeuten? Hubigs Begründung nennt zwar nur die Bekämpfung der Kriminalität im Netz, jedoch ist es kein Geheimnis, dass pädophile Menschen von Ermittlungsbehörden oftmals unter Generalverdacht gestellt werden, auch dann, wenn überhaupt keine Hinweise auf Straftaten vorliegen. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz auch Selbsthilfe-Projekte wie z.B. die P-Punkte erheblich gefährden könnte.