News vom 13.11.2024

Das juristische Fachmagazin Legal Tribune Online veröffentlichte diese Woche einen Gastbeitrag von Nikolai Odebralski, in dem der Rechtsanwalt analysiert, wie sich sogenannte „Pädojäger“ mit ihren Aktionen eventuell selbst strafbar machen.

„Pädojäger“ sind meist Gruppen von Menschen, die versuchen vermeintliche Pädophile aufzuspüren, indem sie sich online als minderjährig ausgeben und Menschen in die Falle locken, die sexuellen Kontakt mit ihrem Lockvogel suchen. Einige dieser Gruppen filmen die Begegnungen und veröffentlichen sie im Internet. Dazu gehört auch die „Einhorncrew“ des Ex-Bundespolizisten Nick Hein, eine „Pädojäger“-Gruppe, auf die sich Odebralski in seiner Analyse hauptsächlich bezieht.

Die Handlungen dieser „Pädojäger“-Gruppen sind laut Odebralski nicht nur rechtsstaatlich problematisch, sondern überschreiten an vielen Stellen wahrscheinlich die Grenze zur Strafbarkeit. Odebralski listet zahlreiche Straftatbestände auf, die „Pädojäger“ mit ihren Handlungen potenziell erfüllen, darunter Straftaten gegen die Unverletzlichkeit des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit sowie Beleidigungsdelikte. Darüber hinaus kann es auch sein, dass sich „Pädojäger“ selber Sexualstraftaten gegen Kinder schuldig machen: etwa, wenn sie im Besitz von Kinderpornografie sind, um damit vermeintlich pädophile Menschen anzulocken. Dies ist in einem Fall in Krefeld passiert. Das Anbieten von Kindern für sexuelle Handlungen wiederum kann auch dann, wenn es nur zum Schein passiert um damit Menschen in eine Falle zu locken, schon den Straftatbestand des sexuellen Kindesmissbrauchs erfüllen.

Auch abseits der Verwirklichung tatsächlicher Straftaten hält Odebralski das Vorgehen der „Pädojäger“ für ungeeignet, um effektiv gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, was das erklärte Ziel dieser Gruppen ist: „Dass der Ansatz privater Ermittlungsmaßnahmen nicht geeignet ist, zur nachhaltigen und flächendeckenden Bekämpfung von Missbrauch beizutragen und schon eine solche Konzeption in unserem Rechtsstaat systemwidrig ist, liegt auf der Hand.“ Diese Einschätzung wird unter anderem auch von Kerstin Claus, der unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, geteilt.