News vom 28.04.2023

Im Juli 2021 trat ein von der Vorgängerregierung beschlossenes Gesetzespaket in Kraft, welches neben signifikanten Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie und Kindesmissbrauch außerdem ein Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) einführte. Da sich diese Verschärfungen aber als zunehmend nicht praxistauglich erwiesen haben, kündigte Justizminister Marco Buschmann Mitte April nach Druck unter anderem von den Landesjustizminister:innen und Innenministerin Nancy Faeser an, diese Verschärfungen teilweise wieder rückgängig machen zu wollen.

Wer jetzt die Hoffnung hatte, dass damit auch eine Rücknahme des Verbots kindlicher Sexpuppen möglich werden könnte, muss nun leider enttäuscht werden. Auf der Plattform Abgeordnetenwatch antwortete Buschmann ablehnend auf drei Fragen dazu, ob er sich eine Prüfung des Verbots von kindlichen Sexpuppen oder fiktiver Kinderpornografie (wie etwa Zeichnungen und Mangas) grundsätzlich vorstellen könne.

Dies begründet Buschmann in den größtenteils wortgleichen Antworten damit, dass durch derartiges Material die „sexuelle Fixierung gestärkt“ und die „Hemmschwelle zu realen Missbrauchstaten gesenkt“ würde und wiederholt damit die Argumentation der Vorgängerregierung, die dieses Gesetz vor zwei Jahren beschlossen hatte. Dabei ignoriert er vollständig, dass neuere Forschung keinen derartigen Zusammenhang finden konnte und im Gegenteil sogar nahelegt, dass Besitzer:innen von Puppen eher weniger Interesse daran haben, ihre Sexualität mit echten Kindern auszuleben. Ebenso erweist sich die Behauptung der Vorgängerregierung, dass bei Missbrauchstäter:innen „ständig“ kindliche Sexpuppen gefunden werden würden bei einem Blick in die Statistik als glatte Lüge.

Buschmann weist außerdem darauf hin, dass fiktive Kinderpornografie und kindliche Sexpuppen „nicht zu den etablierten Formen der therapeutischen Auseinandersetzung“ gehören würden. Zusammen mit der Aussage, dass die „sexuelle Fixierung“ unter keinen Umständen „gestärkt“, also im Umkehrschluss unterdrückt (oder im besten Fall ausgelöscht) gehören zeigt sich eine stigmatisierende und diskriminierende Haltung des Bundesjustizministers gegenüber pädophilen Menschen.

Pädophile Menschen existieren auch außerhalb von Therapien und verdienen ebenfalls Alternativen für einen menschenwürdigen und gesunden Umgang mit ihrer Sexualität, wozu auch das Ausleben über Optionen zählt, die keine Menschen schaden. Der Gedanke, dass pädophile Menschen Freiheiten nur dann verdient haben, wenn es einen therapeutischen Nutzen im Kontext von Prävention hat, zeugt von einer sehr bedenklichen Grundhaltung gegenüber Pädophilen. Dies ist umso bedenklicher, da sich diese Haltung offenbar über das gesamte politische Spektrum hinweg findet, wenn selbst eine neue Regierung, welche die Gesetzgebung ihres Vorgängers korrigieren und rückgängig machen will explizit die Bereiche intakt lässt und unterstützt, die grundlos in die Freiheit pädophiler Menschen eingreift.

Die Fragen und Buschmanns Antworten können hier in Gänze abgerufen werden:

  1. Es gibt bestimmte Arten von Virtueller Pornografie welche Opferlos ist aber nach 184b Illegal sein kann, gibt es die möglichkeit dieses gesetz mit zu überarbeiten?
  2. Seit dem 01.07.2021 Existiert eine Unwissenschaftliche Gesetzesverschärfung (184l) welches den Besitz von Kinder-Sexpuppen Verbietet, sehen sie eine möglichkeit dieses gesetz zu revidieren?
  3. Strafrechtsreform: Überarbeitung der Strafverschärfung in §184b von der GroKO - Neubewertung erkennbar fiktiver Inhalte?