News vom 27.12.2022

Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hat der Plattform anwalt.de einen kurzen, aber lesenswerten Artikel über die Strafbarkeit von Kindersexpuppen veröffentlicht. Dort geht Dr. Kötz mit dem Gesetzgeber hart ins Gericht und kritisiert an dem Verbot einige Aspekte, die auch wir für sehr problematisch halten:

Das zweite Problem ist, dass man pädophil veranlagten Menschen damit einer Handlungsalternative beraubt, sich rechtstreu zu verhalten und vor allem, ihre Neigungen nicht an realen Opfern auszuleben. Der Gesetzgeber will solche Menschen damit weiter belasten, um einer moralischen Forderung Nachdruck zu verleihen – eine weitere Fehltat der früheren Bundesjustizministerin. Pädophilie ist eine Neigung, für die niemand etwas kann.