News vom 11.10.2022

In Ennepetal ist ein 68-jähriger Mann wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu 2400€ Geldstrafe verurteilt worden. Das besondere an dem Fall: laut eines Berichts der Westfalenpost wurden bei dem Angeklagten ausschließlich fiktive Darstellungen nicht real existierender Kinder gefunden, nämlich „541 Bilder mit kinderpornografischen Comic-Darstellungen.“ Diese seien zwar „sehr real“ und explizit gewesen, waren aber offenbar immer noch als fiktive Darstellung erkennbar. Der Angeklagte hat diese Zeichnungen dem Bericht zu Folge nicht zur sexuellen Erregung, sondern zur Verarbeitung selbst erlebten Missbrauchs unter der falschen Annahme heruntergeladen, dass derartige Darstellungen legal seien.

Die rechtliche Lage zu fiktiver Kinderpornographie ist zumindest ambivalent. Die Herstellung und Verbreitung steht nach § 184b StGB genauso unter Strafe, wie auch die Produktion realer Kinderpornographie und hat nur bei klar als fiktiv erkennbaren Darstellungen einen etwas niedrigeren Strafrahmen. Der Besitz ist nur bei „wirklichkeitsnahen“ Material strafbar, wobei nicht klar definiert ist, was genau darunter fällt. Zusätzlich zu dem rechtlichen Graubereich besteht immer die Gefahr, dass schon der reine Besitz eigentlich legaler Bilder als Anfangsverdacht für Ermittlungen oder gar eine Hausdurchsuchung ausreicht, die für sich schon existenzbedrohend sein kann. Damit benachteiligt die Gesetzeslage vor allem auch pädophile Menschen, die versuchen eine moralische Form des Auslebens ihrer Sexualität zu finden, die keine realen Personen involviert. Dennoch kommen Verurteilungen wegen ausschließlich fiktiver Materialien sehr selten bis in die Medien, was diesen Fall relativ einzigartig macht – und vor allem als öffentlichkeitswirksame Bestätigung dient, dass eine Verurteilung möglich ist, auch wenn eindeutig kein anderer Mensch ein Schaden zugefügt wurde.

Ein lesenswerter Blogbeitrag zu dem Thema: Verurteilt wegen gezeichneter Kinderpornografie: Wenn das Fass überläuft… von Regenbogenfisch.