News vom 02.09.2022

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat Verbänden und den Ministerien einen umfangreichen Maßnahmenkatalog gegen Queerfeindlichkeit vorgelegt. Der Maßnahmenkatalog ist derzeit nicht öffentlich einsehbar, laut der Webseite Schwulissimo hat Lehmann allerdings einige der Inhalte gegenüber der dpa bereits offenbart. So soll das Maßnahmenpaket neben Aufklärungsprojekte an Schulen und einem Gremium für geschlechtsneutrale Sprache insbesondere auch Antidiskriminierungsmaßnahmen und die Erweiterung des Gleichbehandlungsartikels im Grundgesetz um den Aspekt der sexuellen Identität enthalten.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Maßnahmen auch Auswirkungen auf das Leben pädophiler Menschen haben werden. Zu befürchten ist leider, dass Pädophilie explizit ausgeschlossen ist. Schon heute ist etwa die Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Ansicht, dass der Begriff „sexuelle Identität“ Pädophilie nicht mit einschließt, und begründet dies mit der (falschen) Annahme, dass pädophile Neigungen grundsätzlich unter Strafe stehen würden. Auch aus anderen Gleichstellungsmaßnahmen, wie etwa dem 2020 beschlossenem Verbot der Werbung für Konversionstherapien, wurden Pädophile ohne stichfeste Begründung explizit ausgeschlossen.

Dieser arbiträre Ausschluss pädophiler Menschen aus Antidiskriminierungsmaßnahmen wird häufig mit Falschaussagen und Fehlinformationen begründet, wie etwa, dass Pädophilie eine Krankheit oder schon grundsätzlich strafbar sei. Daher kann gar nicht oft genug betont werden, dass Pädophile keine Tat und eine reine pädophile Neigung damit natürlich genauso wenig strafbar wie eine homosexuelle Neigung ist. Pädophile Menschen haben genauso Schutz vor Diskriminierung und Hasskriminalität verdient, wie andere queere Menschen auch.

Über die Umsetzung des Katalogs soll noch im Laufe dieses Jahr abgestimmt werden.